Zulassung

Zulassungstest

Die Zulassung zum Jusstudium ist nur möglich, wenn Du im Aufnahmeverfahren erfolgreich warst und alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Diplomstudium an der Universität Wien erfüllst.

Die Registrierung zum Aufnahmeverfahren ist auch ohne Reifezeugnis möglich. Lade einfach alle erforderlichen Dokumente für die Zulassung sofort nach Erhalt hoch.

Falls Du noch keine Deutschkenntnisse auf Niveau B2 oder höher hast, lies Dir die Informationen zu den Deutschkenntnissen und zum Zulassungsverfahren sorgfältig durch.

Spätestens bei der persönlichen Zulassung zum Studium benötigst Du den Deutschnachweis auf Niveau C1 (oder höher). Der Nachweis muss noch nicht am Tag des Aufnahmetests vorliegen.

Schritt 1:

Online-Self-Assessment (OSA)

Absolviere innerhalb der Registrierungsfrist das Online-Self-Assessment. Es ist die erste Stufe im Aufnahmeverfahren und dient der Selbsteinschätzung bezüglich Deiner Studienwahl im Sinne der persönlichen und fachlichen Eignung für das jeweilige Studium. Die Durchführung erfordert keine gesonderte Vorbereitung, das OSA wird nicht bewertet und fließt nicht in die Bildung der Rangreihen für die Vergabe der Studienplätze ein.

Nach Abschluss des OSA erhalst du den „OSA-Code“.

Schritt 2:

Registrierung und Antrag auf Zulassung

Lege innerhalb der Registrierungsfrist in u:space deinen u:account an, den Du in deinem weiteren Studium benötigst. Logge Dich in u:space ein, wähle das gewünschte Studium aus und lade die für den Antrag auf Zulassung erforderlichen Dokumente jeweils einzeln als PDF-Dateien hoch.

Gib den OSA-Code ein. Wenn Du dieselbe E-Mail-Adresse verwendest die Du beim OSA angegeben hast, ist dieser automatisch vorhanden.

Danach klicke auf „Bezahlen und Antrag stellen“. Zahle den Kostenbeitrag von 50 Euro per Kreditkarte oder eps Online-Überweisung (nur mit österreichischem Konto möglich).

Du erhälst eine Registrierungsbestätigung per E-Mail. Überprüfe den Spam-Ordner deiner Mailbox und speicher die E-Mail-Adresse der Universität. Einige Tage nach Ende der Registrierungsfrist wirst du per E-Mail darüber informiert, ob der schriftliche Test stattfinden wird

Schritt 3:

Der schriftliche Aufnahmetest

Spätestens 14 Tage vor dem Termin erhälst Du per E-Mail Informationen zum Ablauf des Aufnahmetests und einen Link zu deiner Einlassbestätigung. Ohne die Einlassbestätigung ist eine Teilnahme am Aufnahmetest nicht möglich. Halte Dir den ganzen Tag, an dem der Test stattfindet, frei und reise gegebenenfalls bereits am Vortag an.  

Der schriftliche Aufnahmetest umfasst drei Teile und überprüft Kompetenzen aus den folgenden Bereichen:

  • Teil A: Fachwissen aus dem vorgegebenen Lernstoff
  • Teil B: Textverständnis
  • Teil C: kognitive Fähigkeiten

Die reine Testzeit beträgt 2,0 Stunden.

Am Ende des Tests wirst Du über den weiteren Verlauf informiert. Du wirst außerdem per E-Mail circa 14 Tage nach dem Test über das Ergebnis und die weiteren Schritte verständigt.

Rangreihung

Teil A fließt mit einem Gewicht von 25% in die Berechnung des Gesamtergebnisses ein, Teil B mit 50% und Teil C mit 25%. 

Die erreichten Punkte werden normiert und gewichtet, d.h. so umgerechnet, dass die Testteile miteinander vergleichbar sind und der festgelegten Gewichtung entsprechen. Die so berechneten Werte der Testteile werden summiert und ergeben das Gesamtergebnis, das für den Rangplatz maßgeblich ist.

Testliteratur

Franz-Stefan Meissel/Helmut Ofner/Bettina Perthold-Stoitzner/Michaela Windisch-Graetz: Grundbegriffe der Rechtswissenschaften. Manz-Verlag

Die Testliteratur ist gratis als Download verfügbar und hier zu finden.

Die Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung bietet Personen ohne Matura die Möglichkeit, eine Berechtigung für das Studium zu erwerben.

Voraussetzungen
1. Vollendung des 20. Lebensjahres
2. Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Landes
3. Deutschkenntnisse auf C1-Niveau
4. Nachweis einer beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung, die über die 9. Schulstufe hinausgeht

Prüfungen
Die SBP für die Rechtswissenschaften besteht aus fünf Einzelprüfungen:

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema (A)
  • Mündliche Geschichte-Prüfung, Prüfer Olechowski (G2 für Juristen)
  • Mündliche Latein-Prüfung, Prüfer Meissel (L1)
  • Sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfung in Englisch (E2)
  • Wahlfach aus der Steop-Phase des Studiums der Rechtswissenschaften (Steop PÜ Rechts- und Verfassungsgeschichte oder Romanistische Fundamente)

Bis zur erfolgreichen Absolvierung der SBP kannst Du Dich als außerordentlicher Student inskribieren und somit bereits Lehrveranstaltungen am Juridicum besuchen.

ÖH- und Studienbeitrag

Damit das Zulassungsverfahren abgeschlossen wird und Du Deine Studienunterlagen erhältst, musst Du noch den Studien- bzw. ÖH-Beitrag einzahlen. Es stehen Dir mehrere Möglichkeiten zur Bezahlung offen:

  • mittels eps-Überweisung auf U:space, wo Du die Daten für Onlinebanking unter „Finanzielles“ -> „Studien-/ÖH-Beitrag“ findest
  • mittels Zahlschein, den Du mit dem u:net Passwort bei den SB-Terminals auf der Hauptuni ausdrucken kannst
  • bei der Zulassungsstelle mit Bankomatkarte

Die Höhe des Studienbeitrags und des ÖH-Beitrags inkl. Versicherung pro Semester findest Du hier, wobei sich dieser jährlich geringfügig ändern kann. Die meisten Studierenden sind vom Studienbeitrag befreit; unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, kannst du hier nachlesen.

Beachte, dass der Saldo auf U:space kurze Zeit nach Einzahlung „0“ anzeigen muss.
Nun bist Du erfolgreich für das Semester zugelassen und kannst Dir Studienblatt und Studienbestätigungen bei den SB-Terminals oder zu Hause über U:space ausdrucken.
Vergiss außerdem nicht, Deine U:card zu bestellen und anschließend bei einem Terminal (zB am Juridicum neben dem Portier) zu validieren, sodass sie die aktuellen Daten erhält.