Das Curriculum des Doktoratstudiums Rechtswissenschaften sieht folgende Eckpunkte vor:
Es besteht nun die Möglichkeit, dass Absolventen des Diplomstudiums Rechtswissenschaften zum Masterstudium Betriebswirtschaft (Version 2016) und zum Masterstudium Internationale Betriebswirtschaft (Version 2016) an der Universität Wien zugelassen werden können, wenn sie folgende Zulassungsbedingungen erfüllen:
Absolvierung des Wahlfachkorbes Revision und Controlling/BWL (für das Masterstudium BWL und IBWL) bzw Revision und Controlling/IBWL (für das Masterstudium IBWL) (18 ECTS) und
Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Die Wahlfachkörbe setzen sich wie folgt zusammen:
Kernbereich:
VO Grundzüge der Statistik (5 ECTS)
VO Quantitative betriebswirtschaftliche Methoden (5 ECTS)
Wahlbereich (Auswahl von 3 Lehrveranstaltungen, je 3 ECTS):
VO Marketing
VO Produktion und Logistik
VO Finanzwirtschaft
VO Unternehmensführung
VO Kostenrechnung
VO Buchhaltung
VO Bilanzierung (VO Buchhaltung ist Voraussetzung)
Auswahl von 6 Lehrveranstaltungen, je 3 ECTS:
VO Marketing
VO Produktion und Logistik
VO Finanzwirtschaft
VO Unternehmensführung
VO Kostenrechnung
VO Buchhaltung
VO Bilanzierung (VO Buchhaltung ist Voraussetzung)
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Die Wahlfächer sind normal in unserem Vorlesungsverzeichnis zu finden.
Da die Wahlfachkörbe erst ab dem Studienjahr
Die Jus-Studierenden können diese Lehrveranstaltungen der Wahlfachkörbe im Rahmen des Diplom- oder Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften absolvieren, sofern sie die STEOP absolviert haben. Wenn sie die Lehrveranstaltungen nicht im Rahmen des Diplom- oder Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften absolvieren können oder wollen, können diese Lehrveranstaltungen als ao. Studierende an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolviert werden. Auf diese Weise können auch Personen das BWL- bzw IBWL-Masterstudium beginnen, die Jusstudium bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen haben.
MBA steht für „Master of Business Administration“. Es handelt sich dabei um ein postgraduales Studium, das im Wesentlichen dazu dient, Managementqualifikationen zu erwerben. Zielgruppe eines MBA sind nicht nur Absolventen von Wirtschaftsstudien, es ist auch als Jurist möglich, sich für einen MBA zu bewerben. Inhaltlich werden meist die wichtigsten Managementfunktionen unterrichtet, also insbesondere Fächer wie Rechnungswesen, Finanzwirtschaft, Marketing, Vertrieb, Produktionsmanagement, Informationstechnik, Wirtschaftsrecht und Personalmanagement.
Vom Aufbau her ähnelt der MBA stark dem LLM, meist dauert auch er zwei bis vier Semester. Auch zu den Kosten und Bewerbungskriterien gilt zumeist das oben Erwähnte.
Auf der Homepage www.officialmbaguide.org findest du eine Auflistung aller möglichen Universitäten, an denen ein MBA angeboten wird.
Ein LLM bietet neben der Möglichkeit, sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet zu spezialisieren auch Gelegenheit, eine Zeit lang im Ausland zu verbringen.
Die Abkürzung LLM steht für „Master of Laws“. Es handelt sich dabei um einen zusätzlichen akademischen Grad, der nach Abschluss eines Diplomstudiums erworben werden kann. Die meisten der LLM-Programme dauern zwei bis vier Semester. In dieser Zeit muss eine vorgegebene Anzahl an Stunden absolviert werden, sowie meist eine wissenschaftliche Arbeit, die vom Umfang her mit einer Diplomarbeit zu vergleichen ist.
Neben den vielen LLM-Programmen im Ausland werden auch in Österreich einige LLM-Programme angeboten (eine kleine Übersicht darüber folgt unten). Der Inhalt des LLM richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen Universität. Oft liegt dabei der Schwerpunkt auf dem jeweiligen Landesrecht oder auf internationalem oder europäischem Recht.
Die meisten LLM-Programme (vor allem jene in Großbritannien und den USA) sind sehr kostspielig und erfordern einen gewissen Notendurchschnitt, der für eine Aufnahme erreicht werden muss. Nähere Informationen dazu und auch zu den Bewerbungsfristen, die oft längere Zeit vor Beginn des LLM enden, findest Du auf der Homepage der jeweiligen Universität.