Beginn der Bewerbungsfrist für 2021/2022: 15 Jänner 2021
Ende der Bewerbungsfrist für Juridicum: 10 Februar 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 15 März 2021
Bitte informieren Sie sich auf der Website des International Office, Mobility Online sowie der Website des Juridicums über freie Plätze, aktuelle Fristen sowie über Fragen zur Anrechnung!
1. Registrierung: Registrieren Sie sich auf der Homepage des International Office der Universität Wien während der laufenden Bewerbungsfrist.
2. Bewerbung: Schicken Sie den Bewerbungsbogen inklusive der nötigen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist an [email protected] ab.
Bewerben Sie sich bei mehreren Programmen, so richten Sie den Bewerbungsbogen an den/die Koordinator/in Ihrer ersten Präferenz.
Füllen Sie den Bewerbungsbogen (wenn möglich elektronisch) aus. Alle Beilagen sind (gescannt) in einem Dokument zusammenzufügen. Beide Dokumente sind (sofern möglich als Pdf-Dokument) bis 10. Februar 2021 an die E-Mail-Adresse [email protected] zu schicken.
Sprachnachweis
Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben. Das konkrete geforderte Niveau ist in Mobility Online bei jedem Platz ersichtlich. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind!
Eine entsprechende Liste mit Nachweisen, die angenommen werden können, finden Sie hier.
Das erforderliche Sprachniveau ist zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen.
Bei erfolgreicher Bewerbung
Die erfolgreichen Kandidat*innen werden vom International Office der Universität Wien verständigt und über die weitere Vorgehensweise informiert. Das Learning Agreement ist, vom Koordinator bzw. von der Koordinatorin unterzeichnet, via Mobility Online hochzuladen.
Anrechnung:
Europarecht
Modulprüfung: 11 ECTS
(bis 10.2017: PÜ 4 ECTS + MP 7 ECTS) Völkerrecht
Modulprüfung: 9 ECTS
(bis 10.2017: PÜ 4 ECTS + MP 7 ECTS)
Wenn Sie bei Ihrer Gastuniversität Kurse absolvieren, die in diesen Bereich hineinfallen und auch das erforderliche Maß an ECTS ausweisen, werden sie dann angerechnet. Welche Kurse das da genau sind, werden im Detail gesprochen und im Learning Agreement hineingeschrieben.
Neben Europarecht und Völkerrecht werden auch die folgenden Lehrveranstaltungen angerechnet: