Neben den vorgegebenen Modulprüfungen, die du während deines Studiums absolvieren musst, gibt es eine obligatorische Anzahl an Wahlfächern, die ebenfalls zu erledigen sind, genau so wie eine gewisse Anzahl an „Kompetenzen“.
Außerdem ist es möglich im Rahmen eines sogenannten Wahlfachkorbes ein Zusatzdiplom zu erwerben, um so eine Spezialisierung in einem gewissen juristischen Gebiet nachzuweisen. Der Abschluss eines Wahlfachkorbes (WFK) ist jedoch rein fakultativ, also nicht Voraussetzung zum Abschluss des Studiums.
Für den Abschluss deines Studiums ist es notwendig, dass du Wahlfachstunden im Ausmaß von 26 ECTS absolvierst. Alle Wahlfächer sind im Vorlesungspunkt unter dem Punkt 4 aufgelistet und du kannst dir quer aus allen Gebieten Lehrveranstaltungen aussuchen, die dich interessieren.
Eng zusammenhängend mit den Wahlfachstunden sind auch die verschiedenen Kompetenzen, die du ebenso verpflichtend absolvieren musst. Folgende Kompetenzen gibt es:
Die Medienkompetenz ist im Zuge der Juristischen Recherche zu absolvieren. Dabei handelt es sich um einen reinen Online-Kurs, bei dem du unter anderem die verschiedenen Rechtsdatenbanken sowie das juristische Recherchen selbst kennenlernst.
Die vertiefende historische Kompetenz gilt dann als erbracht, wenn du eine Lehrveranstaltung mit historischem Bezug im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden (2 SWS) besucht hast. Du findest diese Veranstaltungen ebenfalls im Vorlesungsverzeichnis unter dem Punkt „Vertiefende historische Kompetenz“.
Die Fremdsprachenkompetenz ist ein Nachweis über den Abschluss einer juristischen Lehrveranstaltung in einer Fremdsprache im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden (2 SWS). Neben Englisch und Französisch gibt es auch noch weitere Sprachen in der diese Kompetenz erworben werden kann. Du findest die Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis unter dem Punkt „Fremdsprachen“ bzw. ist es die Regel, dass eine fremdsprachige juristische Lehrveranstaltung als Nachweis für diese Kompetenz dient.
Fremdsprachen- und historische Kompetenz:
Die Anrechnung als Wahlfach und gleichzeitig als Nachweis ist möglich.
Diplomandenseminare:
Eine Doppelanrechnung als Wahlfach UND Diplomandenseminar ist nicht mehr möglich.
Eine Anrechnung des Seminars im WFK ist allerdings nach wie vor möglich.
In den meisten Wahlfächern steht am Ende ein schriftlicher Test an, in manchen Lehrveranstaltungen musst du mündliche Mitarbeit erbringen oder ein Referat halten. Deine Note wird vom Institut in U:SPACE eingetragen und du kannst sie online abrufen.
Sobald du Wahlfächer in erforderlichem Ausmaß erreicht hast (bzw am besten direkt nach jedem absolvierten Fach zwecks besseren Überblick), trägst du diese im Wahlfachpass ein und reichst diesen am Ende deines Studiums beim StudienServiceCenter (Dekanat) ein.
Für den Abschluss deines Studiums ist es notwendig, dass du Wahlfachstunden im Ausmaß von 26 ECTS absolvierst. Auch verpflichtend ist die Erledigung mehrerer Kompetenzen im Laufe deines Studiums.
Eng zusammenhängend mit den Wahlfachstunden sind auch die verschiedenen Kompetenzen, die Du ebenso verpflichtend absolvieren musst! Zu nennen sind hier die Medienkompetenz, die Vertiefende historische Kompetenz und die Fremdsprachenkompetenz.
Fremdsprachen- und historische Kompetenz:
Die Anrechnung als Wahlfach und gleichzeitig als Nachweis ist möglich!
Diplomandenseminare:
ACHTUNG eine Doppelanrechnung als Wahlfach UND Diplomandenseminar ist nicht mehr möglich!!
Eine Anrechnung des Seminars im WFK ist allerdings nach wie vor möglich.
In den meisten Wahlfächern steht am Ende ein schriftlicher Test an, in manchen Lehrveranstaltungen musst du mündliche Mitarbeit erbringen oder ein Referat halten. Deine Note wird vom Institut in U:SPACE eingetragen und du kannst sie online abrufen (den Link findest Du auf unserer Homepage).
Der Eintrag ins U:SPACE reicht jedoch nicht, um die Wahlfächer einreichen zu können. Dazu trägst du die absolvierten Fächer im Wahlfachpass – früher „gelber Prüfungspass“- (erhältlich bei uns in der FV oder am Dekanat) ein. Am Ende deines Studiums reichst du den Wahlfachpass (und ev auch den WFK-Pass „blau“) beim StudienServiceCenter (Dekanat) ein.
Die Wahlfachkörbe sind freiwillig. Du musst also keinen Wahlfachkorb machen, es ist aber empfehlenswert, wenn dich ein juristischer Bereich besonders interessiert, da du auf diese Art eine Zusatzqualifikation erwerben kannst.
Um einen Wahlfachkorb zu absolvieren, musst du 12 Stunden aus einem Korb besuchen und diese Stunden im Wahlfachkorbpass – früher „blauer Wahlfachpass“- eintragen. Der Wahlfachkorbpass muss zusätzlich vom jeweiligen Korbkoordinator unterschrieben werden.
Wichtig ist aber, dass du nicht nur 12 Stunden zusammen bekommst, sondern vor allem den Kernbereich des jeweiligen Wahlfachkorbes abdeckst. Jeder Wahlfachkorb hat bestimmte Lehrveranstaltungen, welche du auf jeden Fall besuchen musst, um ein Zertifikat über die Absolvierung zu erhalten. Die Anzahl der Kernbereichstunden kann je nach Wahlfachkorb unterschiedlich sein. Genauere Informationen zu den einzelnen Wahlfachkörben und deren Kernbereichen findest du auf den Homepages der jeweiligen Institute.
Die Wahlfachkörbe sind freiwillig. Du musst also keinen Wahlfachkorb machen, es ist aber empfehlenswert, wenn dich ein juristischer Bereich besonders interessiert, da du auf diese Art eine Zusatzqualifikation erwerben kannst.
Um einen Wahlfachkorb zu absolvieren, musst du 12 Stunden aus einem Korb besuchen und diese Stunden im Wahlfachkorbpass – früher „blauer Wahlfachpass“- eintragen. Der Wahlfachkorbpass muss zusätzlich vom jeweiligen Korbkoordinator unterschrieben werden.
Wichtig ist aber, dass du nicht nur 12 Stunden zusammen bekommst, sondern vor allem den Kernbereich des jeweiligen Wahlfachkorbes abdeckst. Jeder Wahlfachkorb hat bestimmte Lehrveranstaltungen, welche du auf jeden Fall besuchen musst, um ein Zertifikat über die Absolvierung zu erhalten. Die Anzahl der Kernbereichstunden kann je nach Wahlfachkorb unterschiedlich sein. Genauere Informationen zu den einzelnen Wahlfachkörben und deren Kernbereichen findest du auf den Homepages der jeweiligen Institute.