15 ECTS
schriftliche Prüfung (180 min)
PÜ Rechtsgeschichte (2 SemWSt)
oder
PÜ Römisches Recht (2 SemWSt)
freiwillig:
VO / KU / UE Einführung in die Rechtswissenschaften
7 ECTS
mündliche Prüfung
Voraussetzung: STEOP-Phase
freiwillig:
VO / UE Privatrechtsgeschichte / Verfassungsgeschichte
14 ECTS
schriftliche Prüfung (180 Minuten)
bestehend aus:
– Römisches Recht
– Europarecht
– Völkerrecht
freiwillig:
UE / KU Sachenrecht
UE / KU Schuldrecht
VO / UE Grundlagen des Völkerrechts
VO / UE Grundlagen des Europarechts
KU Juristische Recherche
2 ECTS
als Online-Kurs möglich
AUE zur Falllösung aus Strafrecht
1 SemWSt, 2 ECTS
AUE aus Bürgerlichem Recht
1 SemWSt, 2 ECTS
(nur falls noch nicht im Ausmaß von 10 Stunden in der Schule absolviert)
besteht aus 3 Lehrveranstaltungen:
Studienbeginn im Wintersemester
1. Semester
2. Semester
Wir empfehlen, parallel zur StEOP-Pflichtübung auch noch eine freiwillige Übung aus dem jeweiligen anderen Fach zu besuchen aus folgenden Gründen:
Für Vorlesungen muss man sich nicht anmelden, bloß über U:Space registrieren, um auf Materialien, die während der VO zu Verfügung gestellt werden, zugreifen zu können . Es herrscht keine Anwesenheitspflicht und es wird keine Note eingetragen. Man bekommt auch keine ECTS Punkte gutgeschrieben.
Für solche Lehrveranstaltungen muss man sich innerhalb der Anmeldefrist (steht bei jeder einzelnen Übung im Vorlesungsverzeichnis) anmelden. Anwesenheit ist erforderlich, wobei idR ein zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben erlaubt ist. Eine unentschuldigte Abwesenheit in der ersten Einheit ist jedoch nicht möglich und bewirkt eine automatische Abmeldung von der Lehrveranstaltung.
Abgesehen davon ist eine Abmeldung immer nur bis zu dem im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Zeitpunkt möglich. Sollte man dies nicht nutzen, wird man in der Regel benotet. ECTS bekommt man nur bei erfolgreichem Abschluss gutgeschrieben.
Prüfungen sind von Lehrveranstaltungen und deren Anmeldung unabhängig, dh. sie erfordern eine eigenständige Anmeldung. Es gibt 3 Prüfungstermine pro Semester (Oktober, November, Jänner und März, April, Juni) und zu jeder Prüfung eine separate Anmeldefrist.
Prüfungen können schriftlich oder mündlich stattfinden. Mündliche Prüfungen sind öffentlich und können von Studenten angehört werden.
Bei der Pflichtübung steht es jedem Studenten frei, sich für eine Pflichtübung aus Römischem Sachenrecht oder aus Rechtsgeschichte (ob Verfassungs- oder Privatrechtsgeschichte, ist jedem selbst überlassen) anzumelden.
Zu beachten ist hierbei, dass die Pflichtübung im Vorlesungsverzeichnis mit „als StEOP anrechenbar“ gekennzeichnet sein muss, da beides auch als freiwillige Übung absolviert werden kann.
Die StEOP-Pflichtübung dauert in jedem Fall ein ganzes Semester und setzt Anwesenheit voraus. Zweimaliges Fehlen ist in der Regel erlaubt, nicht jedoch in der ersten Einheit – diese würde zur automatischen Lehrveranstaltungs-Abmeldung führen.
How to: Anmeldung
Im Zuge des Anmeldeverfahrens auf U:Space musst du mehrere Parallelveranstaltungen angeben. Das bedeutet, dass du zu einer bestimmten Lehrveranstaltung (in dem Fall die STEOP-Pflichtübung), die du besuchen möchtest, alternative Lehrveranstaltungen mit anderen Professoren und zu anderen Zeitpunkten wählen musst. Diese Parallelveranstaltungen werden dabei nach absteigender Priorität sortiert, mit anderen Worten gibst du deine Wunsch-Parallelveranstaltung als Erstes an, als Letztes deine Unbeliebteste. Das System versucht dann – anhand der gesetzten Punkte – eine Zuweisung für die erste gewählte Priorität vorzunehmen. Gelingt dies nicht, werden die Punkte für die zweite gewählte Priorität herangezogen usw.
Jedem Studenten ist bei der STEOP-PÜ ein Fixplatz garantiert, es kann also nicht sein, dass du in die Übung nicht hineinkommst. Was allerdings passieren kann, ist, dass man als oberste Prioritäten beispielsweise die STEOP-PÜ Sachenrecht angegeben hat, man aber zu Rechtsgeschichte zugeteilt wird.
Oftmals gibt es nämlich nicht genügend Parallelveranstaltungen der konkret gewählten Übung und du musst die restlichen erforderlichen Parallelveranstaltungen mit Lehrveranstaltungen aus der jeweils anderen Übung „auffüllen“. Sollte man also beispielsweise die Pflichtübung aus Sachenrecht wählen und man erreicht mit alternativen Sachenrecht-Übungen nicht die erforderliche Anzahl der Parallellehrveranstaltungen, die man laut U.:Space angeben muss, muss man statt alternativer Sachenrecht-PÜs Rechtsgeschichte-PÜs heranziehen.
Die MP Einführung in die Rechtswissenschaften (oder STEOP MP) besteht aus drei Stoffbereichen:
Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich auf die Prüfung vorzubereiten:
Informationen zur Literatur siehe hier.
Die Vorlesung „Einführung in die Rechtswissenschaften“ läuft über das ganze Semester. In jeder Einheit wird neuer Stoff durchgemacht. In anderen Worten: auch wenn drei Einheiten pro Woche stattfinden, behandeln sie nicht denselben, sondern fortlaufend den Stoff.
Es ist keine Anmeldung erforderlich, bloß eine Registrierung über U:Space, um Zugriff auf Materialien zu haben; es herrscht also keine Anwesenheitspflicht. Eine Benotung findet nicht statt und auch ECTS bekommt man für den Besuch nicht gutgeschrieben.
Auch diese Übung geht in der Regel über das ganze Semester. Sie soll dazu dienen, die Studenten auf die Prüfung vorzubereiten. Die Übung ist weniger theoretisch als die Vorlesung: der Stoff wird mittels konkreter Fragen sowie kleinerer Fälle durchgegangen, wie sie auch bei der Prüfung kommen können. Der Stoff wird idR anhand zweier Klausuren abgeprüft.
Es gibt insbesondere zwei Sachen zu beachten:
1. stellt eine etwaige Stoffabgrenzung während der Übung keine Stoffabgrenzung für die Prüfung statt (bei der StEOP-Prüfung sind idR alle 3 Skripten komplett prüfungsrelevant).
2. kommt es häufig vor, dass (insb.) bei Rechtsphilosophie aufgrund Zeitmangels nicht mehr detailliert eingegangen werden kann und dieser Teil letzten Endes im Zuge des Selbststudiums gelernt werden muss.
Eine Anmeldung ist erforderlich, es herrscht Anwesenheitspflicht.
Die Prüfung ist schriftlich und dauert 180 Minuten.
Insgesamt sind 111 Punkte zu erreichen, wobei in jedem Teilbereich (ÖR, PR, RPH) 37 Punkte zu erreichen sind. In jedem Teilbereich müssen mindestens 12 Punkte, insgesamt müssen außerdem mindestens 54 Punkte erreicht werden.
Sollte ein Teil negativ (also unter 12 Punkte) sein, so muss die ganze Prüfung wiederholt werden, auch wenn der Student insgesamt mehr als 54 Punkte hat.
Zu beachten ist, dass die StEOP-Prüfung nur dreimal wiederholt werden darf. Danach muss das Studium zwangsweise für ein Jahr unterbrochen werden. Nach einem Jahr hat man erneut vier Versuche, ehe man wieder ein Jahr Pause machen muss. Nach insgesamt 12 Antritten (also zwei Sperrphasen) kann man JUS am Juridicum nicht mehr studieren.
Punkte | Note |
---|---|
0 – 53 | Negativ |
54 – 63 | Genügend |
64 – 73 | Befriedigend |
74 – 83 | Gut |
84 – 111 | Sehr Gut |
Das Lex-Pack ist eine Gesetzessammlung, die du dir in der Fakultätsvertretung kostenlos holen kannst.
Du darfst Sachen mit einem Textmarker markieren, unterstreichen, Post-Its hineinkleben sowie Gesetze, Paragraphen und Artikel auf diese sowie in das Lex-Pack selbst schreiben.
Es darf jedoch – außer „f.“ und „ff.“ nach einzelnen Rechtsvorschriften – kein zusätzlicher Text in deinem Gesetzestext oder auf den Post-Its (auch keine Paragraphenüberschriften) stehen, insbesondere darf auch kein kommentierter Gesetzestext verwendet werden.
Es dürfen verschiedene Farben verwendet werden, allerdings darf nicht der Eindruck erweckt werden, die Regeln zu umgehen (wie dies etwa bei Verwendung eines bestimmten Farbcodes der Fall wäre).
Im 1. Semester sollte man die AUE Strafrecht, welche die Grundlagen des strafrechtlichen Subsumierens näherbringen soll, absolvieren. Diese Übung ist eine Pflichtübung des 1. Abschnitts.
Auch die AUE Bürgerliches Recht ist eine Pflichtübung. Voraussetzung, um diese Übung machen zu können, ist die Absolvierung der MP Einführung in die Rechtswissenschaften.
Oft wird diese Übung als Blocklehrveranstaltung – im Rahmen der Winter- bzw. Sommeruni – angeboten.
Dieser reine Online-Kurs soll das Arbeiten mit juristischen Datenbanken vermitteln. Es gibt idR insgesamt 10 Lektionen, die man nach und nach durcharbeiten muss. Zu fünf Terminen werden jeweils zwei Lektionen online abgeprüft. Es ist also tatsächlich in keinem Zeitpunkt eine Anwesenheit erforderlich.
In der MP aus Rechtsgeschichte wird Verfassungs- und Privatrechtsgeschichte geprüft.
Die genaue Stoffabgrenzung findest du auf der Institutsseite.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich auf die Prüfung vorzubereiten:
Die Vorlesungen laufen über das ganze Semester. Es gibt eine Vorlesung zu Verfassungsgeschichte und eine zu Privatrechtsgeschichte.
Es ist keine Anmeldung, bloß eine Registrierung über U:Space für den Zugriff auf Materialien; es herrscht also keine Anwesenheitspflicht. Eine Benotung findet nicht statt und auch ECTS bekommt man für den Besuch nicht gutgeschrieben.
Durch eine oder sogar zwei Lehrveranstaltungen aus Rechtsgeschichte kann man sich bei der MP Rechtsgeschichte etwas „ersparen“:
Besuchst du eine Pflichtübung aus Verfassungs- oder Privatrechtsgeschichte, so bekommst du bei der mündlichen Prüfung statt der Quellenstellen-Frage eine normale Frage.
Absolvierst du eine zusätzliche Lehrveranstaltung aus Rechtsgeschichte (Pflichtübung, Seminar, Ringvorlesung, Kurs), so kannst du zusätzlich eine der Fragen bei Nichtgefallen gegen eine neue Frage aus demselben Themenbereich tauschen.
Was ist diese Quellenstelle?
Bei der Quellenstellen-Frage wird dir ein Auszug einer Verfassung vorgelegt. Du musst wissen, woher diese Regelungen stammen, ihn zeitlich und örtlich zuordnen und sagen können, was zu dieser Zeit geschehen ist.
Um diese Vorteile nutzen zu können, musst du dein Sammelzeugnis zur Prüfung mitnehmen.
Der Besuch ist freiwillig, bei Teilnahmewunsch ist eine Anmeldung allerdings erforderlich; es herrscht Anwesenheitspflicht.
Für den Besuch von Repetitorien ist (wie bei Vorlesungen) keine Anmeldung erforderlich. Es wird keine Note eingetragen und es werden keine ECTS gutgeschrieben.
Repetitorien finden idR geblockt und mehrmals pro Woche, kurz vor dem Prüfungstermin statt.
Die Rechtsgeschichteprüfung ist – wie alle anderen mündlichen Prüfungen – öffentlich. Jeder Student kann bei seinem Prüfer zuhören gehen. Dies hilft beim Einschätzen der Prüfungsatmosphäre.
Solltest du auch zuhören gewesen sein, bitten wir dich, uns die geprüften Fragen per Mail zukommen zu lassen.
Die Prüfungen laufen relativ unterschiedlich ab und dauern idR zwischen 10 und 20 Minuten.
Man bekommt 4 Fragen: zwei aus Verfassungs- und zwei aus Privatrechtsgeschichte (davon eine Quellenstelle, sofern diese nicht entfällt).
Zu beachten ist, dass die Prüfung nur dreimal wiederholt werden darf, insgesamt man also 4 Antritte hat. Danach kann man JUS am Juridicum nicht mehr studieren.
Bei der FÜM1 werden folgende Stoffgebiete abgefragt:
Abgesehen von „normalen“ Fällen – wie man sie etwa in den Übungsbüchern findet – wird auch eine Digestenexegese (mit 28-32 Punkten) bei der Prüfung angegeben. Diese entstammt zwar dem Stoffgebiet aus Römischen Sach- bzw Schuldrecht, allerdings verlangt sie ein genaues Lösungsschema, das mit bloßen Stoffkenntnissen nicht hinreichend gelöst werden kann.
Hiermit sind Fragen gemeint, welche römischrechtliche Rechtsinstitute dem modernen Recht gegenüberstellen bzw. erstere theoretisch behandeln. Auch diese Fragen sind Teil der FÜM-1.
Die Literatur zur Vorbereitung ist auf der Institutsseite unter Punkt 2 angegeben.
Bestandteil der FÜM-1 können auch historische Fragen zum römischen Recht sein.
Es gibt die Möglichkeit, sich in einen Moodle-Kurs einzutragen, wo Folien zur Vorbereitung zur Verfügung stehen. Auch auf unserer Jusbox gibt es zahlreiche Materialien. Auf der Institutsseite gibt es mehr Informationen.
Informationen zur Literatur findest du hier.
Übung aus Römischem Schuldrecht
Diese Übung betrifft dich grundsätzlich erst im zweiten Semester, da Schuldrecht auf Sachenrecht aufbaut. Daher ist es sinnvoll, eine Übung aus Sachenrecht vor einer aus Schuldrecht zu absolvieren.
Sie umfasst den zweiten Teil des größten Stoffgebietes (Römisches Recht) bei der FÜM-I.
Der Besuch ist freiwillig. Sollte der Student sich für eine Teilnahme entscheiden, so sind eine Anmeldung und seine Anwesenheit erforderlich.
Im Kurs Digestenexegese lernt man, Exegesen des römischen Rechts richtig zu lösen und ist als Vorbereitung sehr empfehlenswert.
Vorlesung bzw übung aus Völker- und Europarecht
Zur Vorbereitung auf die FÜM-I kann man Vorlesungen sowie Übungen aus Völker- und Europarecht besuchen. Die Übungen werden oftmals geblockt angeboten.
Im Zeitschriftenlesesaal (Stiege 1, 2. Stock) kann man sich beim Schalter alte FÜM-I-Prüfungsfälle und Exegesen (inkl. Musterlösungen) zum Kopieren ausborgen.
Beispielfragen zum europarechtlichen Teil zur FÜM1 auf Basis des neuen Lehrbuchs findet ihr hier; sonstige vergangene Prüfungen sind bei unseren Prüfungsangaben zu finden.
Die Prüfung selbst ist schriftlich und dauert 180 Minuten.
Insgesamt sind 180 Punkte zu erreichen, wobei 120 Punkte auf Römisches Recht und jeweils 30 auf Völker- und Europarecht entfallen. Im Römischen Recht müssen dabei mindestens 40, in Völker- und Europarecht jeweils mindestens 12 Punkte erreicht werden. Insgesamt müssen außerdem mindestens 80 Punkte erreicht werden.
Sollte ein Teil negativ (also unter 40 bzw. 12 Punkte) sein, so muss die ganze Prüfung wiederholt werden, auch wenn der Student insgesamt mehr als 80 Punkte haben sollte.
Zu beachten ist, dass die Prüfung nur dreimal wiederholt werden darf, man also insgesamt vier Antritte hat. Danach kann man Jus am Juridicum nicht mehr studieren.
Es gibt die Möglichkeit, das Latinum auf der Hauptuniversität oder direkt am Juridicum zu absolvieren.
Das „große“ Latinum auf der Hauptuniversität gilt für alle Studienrichtungen, die Latein voraussetzen.
Das „kleine“ Latinum am Juridicum gilt ausschließlich für das JUS-Studium und konkret nur für das Juridicum.
Der Lateinnachweis auf der Hauptuniversität ist deutlich umfassender als derjenige am Juridicum und nur ratsam, wenn man ein Zweitstudium betreibt, bei dem Latein benötigt wird oder man sich mit seiner Studienwahl nicht sicher ist.
Informationen zum Latinum auf der Hauptuniversität findest du hier.
Der Lateinnachweis am Juridicum besteht aus 3 Teilen:
Der Lateinnachweis ist Voraussetzung für die Absolvierung des ersten Abschnitts und muss daher absolviert werden, sofern man noch nicht ausreichend Latein in der Schule hatte.
Oft werden die Lehrveranstaltungen auch als Blocklehrveranstaltung angeboten.
Zu beachten ist hierbei, dass Studenten Block-LVs nur in jenen Semestern besuchen können, in denen sie auch inskribiert sind. Studenten, die also im Wintersemester ihr erstes Semester und somit ihr Studium begonnen haben, können nur Lehrveranstaltungen besuchen, die auch im Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester ausgewiesen sind. Somit fallen Block-LVs im Rahmen der Sommeruni für beispielsweise diese Studenten heraus.
Wir empfehlen, während des ersten Semesters nicht gleich alle 3 Teile abzuschließen: Eine positive StEOP-Phase ist für einen zügigen Fortschritt im Studium unbedingt notwendig, man sollte sich daher nicht zu viel mit Lehrveranstaltungen vornehmen, welche man ohnedies problemlos im zweiten Semester absolvieren kann.
ACHTUNG: Die ECTS der Übungen Rechtsterminologie sowie Formenlehre und Syntax können für die benötigten 16 ECTS für die Familienbeihilfe nicht mitgerechnet werden, da es sich bei Latein um eine vorcurriculäre Leistung handelt.
Erforderlich sind die 3 Einführungsskripten (Öffentliches Recht, Privatrecht und Rechtsphilosophie) in aktueller Auflage. Diese kann man im Bundle inklusive Prüfungsvorbereitungsskript etwa im facultas-Shop im EG des Juridicums erwerben.
Zu beachten ist hierbei, dass ab jedem Jänner-Termin immer das neueste Skript prüfungsrelevant ist. Sollte der Student also etwa im Oktober oder November zur Prüfung antreten wollen, so muss er ab Spätsommer (sobald die neuen Skripten erschienen sind) noch die „alten“ Skripten zur Vorbereitung verwenden.
Prüfungsrelevant für Prof. Somek ist das Skriptum „Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden: Teil III“, mit Ausnahme des Kapitels 8 (Rechtsethische Fragen der modernen Medizin). Weiters werden für Rechtsphilosophie jedes Semester Inhalte auf Moodle zur Verfügung gestellt, die ebenfalls prüfungsrelevant sind.
Das Lex-Pack ist eine Gesetzessammlung, die du dir in der Fakultätsvertretung kostenlos holen kannst.
Du darfst Sachen mit einem Textmarker markieren, unterstreichen, Post-Its hineinkleben sowie Gesetze, Paragraphen und Artikel auf diese sowie in das Lex-Pack selbst schreiben.
Es darf jedoch – außer „f.“ und „ff.“ nach einzelnen Rechtsvorschriften – kein zusätzlicher Text in deinem Gesetzestext oder auf den Post-Its (auch keine Paragraphenüberschriften) stehen, insbesondere darf auch kein kommentierter Gesetzestext verwendet werden.
Es dürfen verschiedene Farben verwendet werden, allerdings darf nicht der Eindruck erweckt werden, die Regeln zu umgehen (wie dies etwa bei Verwendung eines bestimmten Farbcodes der Fall wäre).
Die Vortragenden gehen nach den aktuellen Auflagen des „Übungsbuch Römisches Sachenrecht“ und „Übungsbuch Römisches Schuldrecht“ (Benke, Meissel) vor.
In manchen Fällen sind zudem die Bücher „Casebook Römisches Sachenrecht“(Gamauf) und „Casebook Römisches Vertragsrecht“ (Hausmaninger, Gamauf) erforderlich. Es empfiehlt sich, dafür die Institutsseite im Auge zu behalten oder in der ersten Einheit nachzufragen.
Bei der Übung aus Rechtsgeschichte gehen die Vortragenden nach der aktuellen Auflage „Rechts- und Verfassungsgeschichte“ (Verlag: manual) vor. Bei Prof. Olechowski kann sich alternativ auch mit dem Buch „Einführung in die historischen Grunlagen des Rechts“ (Verlag: facultas) vorbereitet werden.
Informationen zu der konkreten Lehrveranstaltung sind auf der Institutsseite zu finden.
Grundsätzlich überlässt es der Vortragende den Studenten, nach welchen Unterlagen sie sich vorbereiten. In den meisten Fällen wird der „P/S/K“ („Bürgerliches Recht“ von Perner, Spitzer, Kodek) ausreichen. Dieser ist ein gut geschriebenes Lehrwerk von ehemaligen Vortragenden des Juridicums.
Informationen zu der konkreten Lehrveranstaltung sind auf der Institutsseite zu finden.
Stoffabgrenzung ist hier einerseits das „Völkerrechtsskript“, welches in der Fakultätsvertretung um 13 € zu erwerben ist, andererseits die Folien der Einführungsvorlesung ins Völkerrecht. Die Folien sind auf Moodle zu finden, eine Anmeldung zu der Lehrveranstaltung 030477 ist über das Vorlesungsverzeichnis möglich und für den Download erforderlich.
Für Europarecht ist das neue Skript „Einführung in das Europarecht“ (Jaeger) prüfungsrelevant.
Das Lex-Pack ist eine Gesetzessammlung, die du dir in der Fakultätsvertretung kostenlos holen kannst.
Du darfst Sachen mit einem Textmarker markieren, unterstreichen, Post-Its hineinkleben sowie Gesetze, Paragraphen und Artikel auf diese sowie in das Lex-Pack selbst schreiben.
Es darf jedoch – außer „f.“ und „ff.“ nach einzelnen Rechtsvorschriften – kein zusätzlicher Text in deinem Gesetzestext oder auf den Post-Its (auch keine Paragraphenüberschriften) stehen, insbesondere darf auch kein kommentierter Gesetzestext verwendet werden.
Es dürfen verschiedene Farben verwendet werden, allerdings darf nicht der Eindruck erweckt werden, die Regeln zu umgehen (wie dies etwa bei Verwendung eines bestimmten Farbcodes der Fall wäre).