Der Studienbeitrag beträgt mit Stand WS 2022 € 384,56 (inkl. ÖH-Beitrag) im Semester. Als EU/EWR- Bürger und unter bestimmten Voraussetzungen auch als Drittstaatsangehöriger bist du jedoch für eine bestimmte Zeit von der Zahlung des Studienbeitrags befreit.
Der Mitgliedsbeitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft in der Höhe von € 21,20 (Stand WS 2022) ist allerdings trotz Befreiung von jedem Studierenden zu bezahlen.
Beachte, dass du nicht verbrauchte Toleranzsemester NICHT in den nächsten Abschnitt mitnehmen kannst!
Eine weitere Anlaufstelle ist das Referat Studienzulassung:
Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien
E-Mail: leitung.zulassung(at)univie.ac.at oder sekretariat.zulassung(at)univie.ac.at
Website: https://slw.univie.ac.at/wir-ueber-uns/studienzulassung/
Studenten, die im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes (z.B. Erasmus, Sokrates, Leonardo) Studien- oder Praxiszeiten im Ausland absolvieren, kann der Studienbeitrag erlassen werden.
Dazu zählt auch der Auslandsaufenthalt eines Studenten aufgrund einer verbindlichen Vorschrift des jeweiligen Studienplanes/Curriculums (Pflicht- oder Wahlfach, Praktikum nach im Studienplan/Curriculum festgelegten Bestimmungen; Nachweis: Vorab-Bescheid über die Anerkennung der Studienprogrammleitung).
Wenn du im Rahmen der Fortsetzung des Studiums aufgefordert wurdest, den Studienbeitrag zu entrichten, obwohl ein Erlasstatbestand auf dich zutrifft, kannst du den Erlass des Studienbeitrags beantragen.
Empfänger der postalischen oder Fax-Sendung ist das Referat Studienzulassung. Auch kannst du ihn selbst in eines der blauen Referatsbriefkästchen vor Ort einwerfen, oder via Email an erlass.rueckerstattung.zulassung(at)univie.ac.at schicken. Hier raten wir, wie so oft dazu, dass ihr dieses von eurem Unet-Account versendet. So erspart man sich auch die Beilage der Ausweiskopie.
Nähere Infos findest Du hier.
Die Fristen findest Du hier.
Wir empfehlen allerdings dringendst, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung ca. vier Wochen in Anspruch nimmt!
Solltest du die Frist versäumen musst du den Studienbeitrag zahlen, um die Zulassung zum Studium nicht zu verlieren, kannst aber einen Antrag auf Rückerstattung stellen (siehe Rückerstattung).
Der geforderte Studien- sowie ÖH-Beitrag muss bis spätestens zum Ende der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters einbezahlt werden.
Eine Rückforderung des Studienbeitrags, weil ein Erlassgrund während des Semesters geltend wird, kann bis max. 6 Monate nach Einzahlung erfolgen.
Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Refundierung von Studienbeiträgen bei Mehrfachstudien findest du hier.
Empfänger der postalischen oder Fax-Sendung ist das Referat Studienzulassung. Auch kannst du ihn selbst in eines der blauen Referatsbriefkästchen vor Ort einwerfen oder via Email an erlass.rueckerstattung.zulassung(at)univie.ac.at schicken. Hier raten wir, wie so oft dazu, dass ihr dieses von eurem Unet-Account versendet. So erspart man sich auch die Beilage der Ausweiskopie.
Um die Zulassung zum Studium nicht zu verlieren musst du den geforderte Studien- sowie ÖH-Beitrag bis spätestens zum Ende der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters einzahlen.
Eine Rückforderung des Studienbeitrags, weil ein Erlassgrund während des Semesters geltend wird, kann bis max. 6 Monate nach Einzahlung erfolgen.