Der Studienbeitrag beträgt mit Stand WS 2022 € 384,56 (inkl. ÖH-Beitrag) im Semester. Als EU/EWR- Bürger und unter bestimmten Voraussetzungen auch als Drittstaatsangehöriger bist du jedoch für eine bestimmte Zeit von der Zahlung des Studienbeitrags befreit.
Der Mitgliedsbeitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft in der Höhe von € 21,20 (Stand WS 2022) ist allerdings trotz Befreiung von jedem Studierenden zu bezahlen.
Beachte, dass du nicht verbrauchte Toleranzsemester NICHT in den nächsten Abschnitt mitnehmen kannst!
Eine weitere Anlaufstelle ist das Referat Studienzulassung:
Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien
E-Mail: leitung.zulassung(at)univie.ac.at oder sekretariat.zulassung(at)univie.ac.at
Website: https://slw.univie.ac.at/wir-ueber-uns/studienzulassung/
Der Studienbeitrag beträgt mit Stand WS 2022 € 364,36 (exkl. ÖH-Beitrag) im Semester. Als EU/EWR-Bürger bist du jedoch pro Abschnitt für die gesetzliche Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester von der Zahlung des Studienbeitrags befreit.
ACHTUNG: Nicht verbrauchte Toleranzsemester kannst du NICHT in den nächsten Abschnitt mitnehmen (anderes gilt bei der Familien- und Studienbeihilfe)!
Für Drittstaatsangehörige fällt grundsätzlich der doppelte Betrag pro Semester an. Jedoch gibt es auch hier einige Ausnahmen (siehe Drittstaatsangehörige). Hier findest Du nähere Infos.
Zusätzlich haben ALLE Studierende den Mitgliedsbeitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH-Beitrag + studentische Haftpflichtversicherung) zu entrichten. Bist du also vom Studienbeitrag befreit, musst du trotzdem den ÖH-Beitrag einzahlen!
Der Studienbeitrag ist für jedes Semester im Voraus bis zum Ende der Zulassungsfrist zu bezahlen.
Benötigst du für einen Abschnitt länger als die vorgesehene Mindeststudienzeit + 2 Semester, musst du für diese nachfolgenden Semester den vollen Studienbeitrag zahlen. Sobald du in den nächsten Abschnitt kommst, bist du allerdings erneut befreit. Beachte eine mögliche Teilrückzahlung, wenn du den Abschnitt zu einem Zwischentermin (November/April) abschließt.
Nach dem Universitätsgesetz sind einige Studierende für die Dauer der gesetzlichen Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester pro Abschnitt von der Zahlung des Studienbeitrags befreit.
ACHTUNG: Du darfst in allen Studienrichtungen, die du betreibst, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als 2 Semester überschreiten! Andernfalls musst du den Studienbeitrag zahlen. Dieser muss jedoch maximal einmal gezahlt werden (Ausnahme: bei einem weiteren Studium an einer FH/PH). Es können möglicherweise Erlassgründe geltend gemacht werden (siehe Erlass).
Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes, der während der Studienzeit absolviert wird, werden auf die vorgesehene Studienzeit NICHT angerechnet.
Die Befreiung gilt für die Mindeststudienzeit + 2 Semester pro Abschnitt bei Diplomstudien. Bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien wird die Studienzeit + 2 Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet.
Zu Semesterbeginn ist in diesen Fällen nur der ÖH-Beitrag zu bezahlen.
Studenten, die im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes (z.B. Erasmus, Sokrates, Leonardo) Studien- oder Praxiszeiten im Ausland absolvieren, kann der Studienbeitrag erlassen werden.
Dazu zählt auch der Auslandsaufenthalt eines Studenten aufgrund einer verbindlichen Vorschrift des jeweiligen Studienplanes/Curriculums (Pflicht- oder Wahlfach, Praktikum nach im Studienplan/Curriculum festgelegten Bestimmungen; Nachweis: Vorab-Bescheid über die Anerkennung der Studienprogrammleitung).
Wenn du im Rahmen der Fortsetzung des Studiums aufgefordert wurdest, den Studienbeitrag zu entrichten, obwohl ein Erlasstatbestand auf dich zutrifft, kannst du den Erlass des Studienbeitrags beantragen.
Empfänger der postalischen oder Fax-Sendung ist das Referat Studienzulassung. Auch kannst du ihn selbst in eines der blauen Referatsbriefkästchen vor Ort einwerfen, oder via Email an erlass.rueckerstattung.zulassung(at)univie.ac.at schicken. Hier raten wir, wie so oft dazu, dass ihr dieses von eurem Unet-Account versendet. So erspart man sich auch die Beilage der Ausweiskopie.
Nähere Infos findest Du hier.
Die Fristen findest Du hier.
Wir empfehlen allerdings dringendst, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung ca. vier Wochen in Anspruch nimmt!
Solltest du die Frist versäumen musst du den Studienbeitrag zahlen, um die Zulassung zum Studium nicht zu verlieren, kannst aber einen Antrag auf Rückerstattung stellen (siehe Rückerstattung).
Der geforderte Studien- sowie ÖH-Beitrag muss bis spätestens zum Ende der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters einbezahlt werden.
Eine Rückforderung des Studienbeitrags, weil ein Erlassgrund während des Semesters geltend wird, kann bis max. 6 Monate nach Einzahlung erfolgen.
Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Refundierung von Studienbeiträgen bei Mehrfachstudien findest du hier.
Empfänger der postalischen oder Fax-Sendung ist das Referat Studienzulassung. Auch kannst du ihn selbst in eines der blauen Referatsbriefkästchen vor Ort einwerfen oder via Email an erlass.rueckerstattung.zulassung(at)univie.ac.at schicken. Hier raten wir, wie so oft dazu, dass ihr dieses von eurem Unet-Account versendet. So erspart man sich auch die Beilage der Ausweiskopie.
Um die Zulassung zum Studium nicht zu verlieren musst du den geforderte Studien- sowie ÖH-Beitrag bis spätestens zum Ende der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters einzahlen.
Eine Rückforderung des Studienbeitrags, weil ein Erlassgrund während des Semesters geltend wird, kann bis max. 6 Monate nach Einzahlung erfolgen.
Ausgenommen sind Studierende mit Staatsbürgerschaft eines der folgenden Entwicklungsländer. Ihnen wird der Studienbeitrag während der gesamten Dauer des ordentlichen Studiums erlassen, sodass nur der ÖH-Beitrag pro Semester zu zahlen ist.
Die Länderliste (Anlage 3) findest du hier.
Dieser ermöglicht es, in Hinblick auf den Studienbeitrag einem EU/EWR- Bürger gleichgestellt zu werden. Das bedeutet eine Befreiung vom Studienbeitrag für die gesetzliche Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester pro Abschnitt. (Die Mitnahme von nicht verbrauchten Toleranzsemestern ist nicht möglich!). Zu beachten ist, dass der ÖH-Beitrag pro Semester trotzdem zu bezahlen ist.
Den Antrag können stellen:
Das Formular ist samt Beilagen entweder per E-Mail an gleichstellung.zulassung(at)univie.ac.at zu schicken oder Per Post/Fax an das Referat Studienzulassung zu übermitteln.
Nähere Infos findest Du hier.
Gilt automatisch für Studierende, die im Wintersemester 2017/18 als ordentliche Studierende zu einem Studium an der Universität Wien zugelassen sind und bisher € 363,36 + € 19,20 gezahlt haben
Ein Studienwechsel oder die Aufnahme eines zusätzlichen Studiums nach der Einzahlung der € 363,36 + ÖH-Beitrag führen dazu, dass die Differenz auf die € 726,72 vorgeschrieben wird. Wird der gesamte, vorgeschriebene Beitrag nicht eingezahlt, ist man nicht mehr an der Universität Wien zugelassen (was schwerwiegende Konsequenzen auf ein etwaiges Studierendenvisum haben kann)!
Weitere Informationen dazu findest du unter „Ausnahme #3„.