Zweiter Abschnitt

Überblick

MP Bürgerliches Recht

14 ECTS
mündliche Prüfung
Voraussetzung: 1. Abschnitt

MP Unternehmensrecht

14 ECTS
mündliche Prüfung
Voraussetzung: MP BR

MP Zivilverfahrensrecht

14 ECTS
mündliche Prüfung
Voraussetzung: MP BR

Fächerübergreifende Modulprüfung II

(FÜM 2)

bestehend aus BR und UR
11 ECTS
schriftliche Prüfung (240 Minuten)
Voraussetzung: MP BR + MP UR

MP Arbeits- und Sozialrecht

14 ECTS
mündliche Prüfung
Voraussetzung: 1. Abschnitt

MP Strafrecht

abschnittsunabhängig
16 ECTS
schriftliche Prüfung (180 min)
Voraussetzung: 1. Abschnitt (+ AUE Strafrecht)

Was ist bei der Planung zu beachten?

Nachdem einige Prüfungen aus dem 2. Abschnitt aufeinander aufbauend gestaltet sind, ist die Reihenfolge der Prüfungen bis zu einem gewissen Grad vorgegeben. Im zweiten Abschnitt empfiehlt es sich außerdem, mit den Wahlfächern sowie Kompetenzen zu beginnen, da man im Laufe seines Studiums Wahlfächer im Ausmaß von 26 ECTS sowie die historische und Fremdsprachenkompetenz zu erfüllen hat. Ebenso kannst du auch dein erstes Diplomandenseminar besuchen.

Die Reihenfolge der Prüfungen Bürgerliches Recht – Unternehmensrecht – FÜM2 ist vom Studienplan festgelegt. Erst wenn du Bürgerliches Recht absolviert hast, kannst du zur MP Unternehmensrecht antreten. Und erst wenn du auch diese Prüfung bestanden hast, kannst du die FÜM2 absolvieren. Das bedeutet nicht, dass man diese drei Prüfungen hintereinander absolvieren muss, allerdings ist es aufgrund der zusammenhängenden Stoffgebiete ratsam.

Für die MP Zivilverfahrensrecht ist die positiv abgeschlossene MP Bürgerliches Recht erforderlich.
Nur für die Prüfung aus Arbeitsrecht gibt es eine solche Voraussetzungskette nicht und kann zu einem beliebigen Zeitpunkt gemacht werden. 

Das Fach Strafrecht ist abschnittsunabhängig, es kann also wahlweise im 2. oder 3. Abschnitt absolviert werden. Vor allem in Strafrecht empfehlen wir, trotz der Abschaffung der PÜ als Voraussetzung für die MP, eine Übung und eventuell einen Klausurenkurs zu besuchen.

Musterfahrplan

Es gibt generell zwei Möglichkeiten wie man an den zweiten Abschnitt herangehen kann. Einerseits kann man mit Arbeitsrecht beginnen und danach den schwierigen bürgerlichen Block BR-UR-FÜM2 machen oder man startet sofort mit diesem.

Wenn du den zweiten Abschnitt mit dem Bürgerlichen Block (BR-UR-FÜM2) beginnen willst, könnte ein Fahrplan folgendermaßen aussehen:

Übungen

1. Semester UE Bürgerliches Recht, UE Unternehmensrecht
2. Semester Klausurenkurs für FÜM2, UE Zivilverfahrensrecht, Wahlfächer/Kompetenzen
3. Semester UE Arbeitsrecht, Wahlfächer/Kompetenzen sowie Strafrechts-LV

Modulprüfungen

Ende 1. Semester MP Bürgerliches Recht
Anfang/Mitte 2. Semester evtl. MP Unternehmensrecht
Ende 2. Semester FÜM 2
Anfang 3. Semester MP Zivilverfahrensrecht
Ende 3. Semester MP Arbeitsrecht

Wenn du den zweiten Abschnitt mit Arbeitsrecht beginnen willst, könnte ein Fahrplan folgendermaßen aussehen:

Übungen

1. Semester UE Arbeitsrecht, UE Bürgerliches Recht
2. Semester UE Unternehmensrecht, Klausurenkurs für FÜM2,
Wahlfächer/Kompetenzen
3. Semester UE Zivilverfahrensrecht,
Wahlfächer/Kompetenzen sowie Strafrechts-LV

Modulprüfungen

Ende 1. Semester MP Arbeitsrecht
Mitte 2. Semester MP Bürgerliches Recht
Ende 2. Semester MP Unternehmensrecht
Anfang 3. Semester FÜM 2
Ende 3. Semester MP Zivilverfahrensrecht

Alle Lehrveranstaltungen, die einen auf die Prüfungen vorbereitet, sind freiwillig, es ist einem also selbst überlassen, ob man im Selbststudium lernt oder eine Übung besucht.

Lehrveranstaltungen/Prüfungen

Arbeitsrecht

Die MP Arbeitsrecht ist eine mündliche Prüfung und umfasst 14 ECTS Punkte. Sie besteht aus den Teilgebieten Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und Sozialrecht. Du bekommst mindestens drei voneinander unabhängige Fragen. Die Prüfung dauert meist zwischen 15 und 30 Minuten. Vom Umfang her ist sie die „kleinste“ Prüfung aus dem 2. Abschnitt und bietet sich daher entweder als erste Prüfung für den Einstieg oder als letzte Prüfung zum „Verschnaufen“ gut an. Unterschätzen sollte man die Prüfung dennoch nicht.

Antrittsvoraussetzung: vollendeter 1. Abschnitt

Vorbereitung

Eine Übung kann dir einen guten Überblick über den Stoff verschaffen, insbesondere die Vorlesung ist sehr empfehlenswert. Als ideale Vorbereitung siehst du bei Prüfungen von deinem Prüfer zu, um besseren Eindruck über die jeweiligen Schwerpunkte zu gewinnen. Außerdem hilft die Ausarbeitung der Altfragen. Beachte, dass dieser Fragenkatalog keine Stoffabgrenzung bildet.

Bürgerliches Recht

Die MP Bürgerliches Recht ist eine mündliche Prüfung und umfasst 14 ECTS. Bürgerliches Recht unterteilt sich in den Allgemeinen Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Internationales Privatrecht und bildet damit die Grundlage aller weiteren Prüfungen des 2. Abschnitts. Die Prüfung dauert je nach Prüfer zwischen 15 und 45 Minuten und umfasst zumindest drei voneinander unabhängige Fragen, meist sind es mehr.

Antrittsvoraussetzung: vollendeter 1. Abschnitt

Vorbereitung

Zur Vorbereitung bietet sich die Vorlesung aus Bürgerlichen Recht an, die mehrere Teilvorlesungen umfasst. Nicht jede dieser Teilvorlesung wird jedes Semester angeboten. Der Besuch der Übung bei dem jeweiligen Prüfer bietet sich an um die Schwerpunkte kennenzulernen, es wird aber hierbei häufig schon auf die FÜM2 hingearbeitet, da Fälle bearbeitet werden und die Klausuren einen ersten Eindruck davon vermitteln, wie eine schriftliche Prüfung aus Bürgerlichen Recht aussieht. Das Niveau der Übungen ist relativ hoch, weshalb zumeist gewisse Vorkenntnisse (zumindest jene der APÜ/AUE Bürgerliches Recht) vorausgesetzt werden.

Die Repetitorien zu Bürgerlichen Recht werden meist für den Juni, Oktober, Jänner und März Termin angeboten, sie finden am frühen Abend statt und ziehen sich über mehrere Wochen. Der Besuch des Repetitorium ist sehr zu empfehlen, um den bereits erlernten Stoff zu wiederholen und festigen, da das Rep ein gewisses Grundwissen voraussetzt und der Stoff in kürzester Zeit sehr schnell und intensiv durchgegangen wird. Es dient also nicht dem erstmaligen Hören des Stoffes. Es ist keine Anmeldung nötig.

Außerdem ist es ratsam den Fragenkatalog des Prüfers auszuarbeiten und so die Schwerpunkte kennenzulernen. Die Altfragen stellen allerdings keine Stoffabgrenzung dar.

Unternehmensrecht

Die MP Unternehmensrecht ist eine mündliche Prüfung und umfasst 14 ECTS. Die Prüfung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: Allgemeines Unternehmensrecht, Wertpapier- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immaterialgüter- und Urheberrecht sowie Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht). Die Prüfung besteht aus mindestens 3 Fragen aus unterschiedlichen Gebieten. Meist eine Frage zu allgemeinen Unternehmensrecht, eine zu Gesellschaftsrecht und die letzte zu Wertpapier-, Immaterialgüter oder Wettbewerbsrecht.

Antrittsvoraussetzung: vollendeter 1. Abschnitt + MP Bürgerliches Recht 

Die Vorbereitung

Beginnen solltest du mit dem allgemeinen Unternehmensrecht, um einen Überblick über das Fach und die Unterschiede zum Bürgerlichen Recht zu bekommen. Danach solltest du dir die Gesellschaften vornehmen, zum Schluss das Wertpapierrecht, das Immaterialgüterrecht und das Wettbewerbsrecht.
Als Prüfungsvorbereitung empfehlen sich die  Vorlesungen. Außerdem ist es ratsam, die Übung bei seinem Prüfer besucht zu haben. Zur Vertiefung und Wiederholung gibt es außerdem ein geblocktes Repetitorium, das dich ideal auf deine Prüfung vorbereitet. Auch hier ist ein Vorwissen unerlässlich. Ebenso sind die Fragenkataloge sehr wichtig. Auch empfehlen wir, vor der eigenen Prüfung sich andere Prüfungen beim Prüfer anzusehen, um die Prüfungssituation kennenzulernen.
Jeder Professor gibt seine eigene Stoffabgrenzung hinaus, daher ist es wichtig, dass du auf jeden Fall auf der Institutsseite nach der Stoffabgrenzung deines Prüfers suchst und danach lernst.

FÜM 2

Die FÜM2 ist als schriftliche Prüfung aufgebaut und umfasst 11 ECTS Punkte. Für jeden Prüfungstermin gibt es eine eigene Prüfereinteilung.
Im Bürgerlichen Recht erstellen zu jedem Termin zwei Prüfer einen Fall und teilen sich die Korrektur der Prüfungsarbeiten auf; die Zuteilung erfolgt nach dem Nachnamen.
Den Fall in Unternehmensrecht erstellt und kontrolliert nur ein Prüfer. Die FÜM2 ist eine vier stündige Prüfung wobei drei Stunden für Bürgerliches Recht und eine Stunde für den unternehmensrechtlichen Teil vorgesehen sind.
Spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin wird die bürgerlich rechtliche Schwerpunktbekanntgabe und die unternehmensrechtlich Stoffabgrenzung veröffentlicht.

Die Schwerpunktangabe des bürgerlichen Rechts ist KEINE Stoffabgrenzung. Selbstverständlich kann der Fall auch Bereiche außerhalb des Schwerpunktes umfassen, ist aber auf den Schwerpunkt hin zugeschnitten.

In Unternehmensrecht gibt es eine Stoffabgrenzung. Was nicht innerhalb der Abgrenzung enthalten ist kommt auch nicht zur Prüfung. Bürgerlich rechtliche Grundlagen werden allerdings vorausgesetzt. Unternehmensrecht kann entweder in Form eines Falles, den man durch Prüfung von Anspruchsgrundlagen lösen muss oder mittels Theoriefragen abgefragt.

Antrittsvoraussetzung: MP Bürgerliches Recht + MP Unternehmensrecht

Vorbereitung

Ein guter Ausgangspunkt ist das theoretische Wissen der mündlichen Prüfung. Viele Studierende setzen sich zur Wiederholung des theoretischen Wissens ins Repetitorium, insbesondere in den Einheiten, in denen Themen des Schwerpunktes durchgenommen werden.
Zu beachten ist jedoch, dass das Lösen von Fällen nochmals etwas anderes ist, als das theoretische Wissen und daher geübt werden muss. Hierfür besteht die Möglichkeit, sich in die PÜ der jeweiligen Prüfer zu setzen, da dort Fälle durchgemacht werden. Wichtig ist, dass du dich von Anfang an auf Fälle lösen konzentrierst. Manches versteht man erst richtig, nachdem man Fälle, die dieses Thema betreffen, gelöst hat. Notwendig ist auf jeden Fall, zu grundlegenden Problemkreisen ein gewisses Repertoire an Schemata zu beherrschen, von denen man – auch in der Stresssituation der Prüfung – Gebrauch machen kann. Alte FÜM2 Angaben findest du auf unserer Homepage sowie in der Jusbox.

Gut Vorbereitungen kannst du dich auf Fälle mittels Falllösungsbücher. In jedem Semester werden auch ein bis zwei Klausurenkurse für die FÜM 2 angeboten. Dabei soll die Situation bei der schriftlichen Diplomprüfung simuliert werden: Du bekommst einen langen Fall auf Diplomprüfungsniveau und hast drei Stunden Zeit, den Fall zu lösen. Anschließend wird er korrigiert und du kannst dich auf das Punkteschema schon einmal einstellen. Der Kurs dient somit mehr der Kontrolle des eigenen Könnens und der Übung als der Vorbereitung und dem Lernen. Für die schriftliche Prüfung ist der Klausurenkurs die optimale Vorbereitung, allerdings bringt er nur etwas, wenn man wirklich schon ein fundiertes Wissen vorweisen kann.

Auf den unternehmensrechtlichen Teil darfst du beim Lernen für Bürgerliches Recht natürlich nicht vergessen. Auch wenn hier das Wissen von der MP Unternehmensrecht weniger weit zurück liegt. Zur Vorbereitung dient hier die Übung sowie Repetitorien.

Zivilverfahrensrecht

Die MP Zivilverfahrensrecht ist eine mündliche Prüfung und umfasst 14 ECTS. Das Zivilverfahrensrecht behandelt die prozessrechtliche Seite des Zivil-, Unternehmens- und Arbeitsrechts und gliedert sich in folgende Teile: Erkenntnisverfahren, Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren und Außerstreitverfahren. Die Prüfung dauert ca 20 Minuten und umfasst mindestens drei Fragen zu verschiedenen Bereichen. Jeder Prüfer hat eine eigene Stoffabgrenzung und eine Literaturempfehlung. Diese findest du auf der Institutshomepage und an sie solltest du dich auch halten.

Antrittsvoraussetzung: vollendeter 1. Abschnitt + MP Bürgerliches Recht

Vorbereitung

Für die optimale Prüfungsvorbereitung empfiehlt es sich auf jeden Fall, in die Übung des dir zugeteilten Prüfers zu gehen undbei Prüfungen zuzuhören. Außerdem ist das Repetitorium sehr empfehlenswert. Ebenso ist es gut, wenn du den Fragenkatalog deines Prüfers durchgehst, da du so die Schwerpunkte deines Prüfers kennenlernst. In ZGV ist das Verständnis und die teilweise praxisbezogene Fragestellung oft problematisch. Daher ist die Ausarbeitung des Fragenkataloges ratsam.

Strafrecht

Strafrecht ist nach Bürgerlichen Recht und Verwaltungsrecht die drittgrößte Prüfung deines ganzen Jusstudiums. Die Prüfung ist schriftlich, umfasst 16 ECTS Punkte und kann wahlweise im 2. oder 3. Abschnitt absolviert werden. Die Strafrechtsprüfung ist als Fall aufgebaut mit prozessualen Fragen, für die du 3 Stunden Zeit hast. Die Ordinariate des Instituts für Strafrecht wirken gemeinsam an der Erstellung des Falles zusammen,  die Prüfereinteilung betrifft somit nur die Korrektur. Das Strafrecht gliedert sich in folgende Teilgebiete: Allgemeiner Teil und Grundlagen des Strafrechts I, Allgemeiner Teil II, Besonderer Teil und die  Strafprozessordnung.

Antrittsvoraussetzung: vollendeter 1. Abschnitt (bzw vollendeter 1. Abschnitt + AUE Strafrecht, falls diese bei dir im 1. Abschnitt noch keine Voraussetzung war)

Die Vorbereitung

Wir empfehlen dir, das Fach auf drei Semester aufzuteilen und schon ehestmöglich die Vorlesung zum Allgemeinen Teil I zu besuchen, damit du in den folgenden Semestern nicht von der Stoffmenge überwältigt wirst. Für die Delikte des Besonderen Teils gibt es auf der Homepage des Instituts eine Stoffabgrenzung. Neben der Vorbereitung durch die Übungen sind die Vorlesungen sowie die Repetitorien zu empfehlen.

Meinungsstreitigkeiten sind im Fach Strafrecht besonders wichtig. Das Strafrecht ist ein sehr aktuelles Recht, es wird täglich von den Gerichten angewendet, dementsprechend bildet sich jeder zu gewissen Themen seine eigene Meinung. Selbst wenn in einem Lehrbuch eine bestimmte Ansicht als die richtige dargestellt wird, musst du die anderen Meinungen dennoch wissen und auch dafür argumentieren können. Häufig unterscheiden sich übrigens die Einstellungen der Judikatur und die der Lehre.

Literatur

MP Arbeitsrecht

Die MP Arbeitsrecht teilt sich grundsätzlich in zwei Fragen aus Arbeitsrecht und eine Frage aus Sozialrecht:

  • Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Aufl. (2017),
  • Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Aufl. (2017),
  • Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2016)
  • Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017) dargestellt sind.

MP Bürgerliches Recht

Die Fragenstellung bei der MP Bürgerliches Recht ist von Professor zu Professor sehr unterschiedlich, selbriges gilt auch für die Literatur.

  • Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I (15. Auflage 2018)
  • Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht II (14. Auflage 2015) für das Schuldrecht
    oder
  • Bydlinski, Allgemeiner Teil (8. Auflage 2018)
  • Dullinger, Schuldrecht AT (6. Auflage 2017)
  • Rabl/Riedler, Schuldrecht BT (6. Auflage 2017)
  • Iro, Sachenrecht (6. Auflage 2016)
  • Kerschner/Sagerer-Forić, Familienrecht (6. Auflage 2017)
 
für Erbrecht:
Eccher, Erbrecht (6. Auflage 2016) oder Zankl, Erbrecht (8. Auflage 2017)
 
und zu den inzwischen erfolgten Änderungen der Rechtslage:

Pauschalreisegesetz 2017 –PRG (Literatur: Ecker, Das neue Pauschalreisegesetz, JAP 2017/2018, 238)
Hypothekar – und Immobilienkreditgesetz 2015 HIKrG (Literatur:Gelbmann, Hypothekar und Immobilienkreditgesetz, JAP 2015/2016, 239) oder

MP Unternehmensrecht

Die MP Unternehmensrecht besteht aus Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht und Marken-& Immaterialgüterrecht. Aus diesen Gebieten werden in der Regel 3 Fragen gestellt. Die Schwerpunkte der Professoren sind sehr unterschiedlich, daher informierst du dich am besten auf der Institutsseite über deinen Prüfer.

Zum Einstieg

  • Ratka/Rauter/Völkl, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht I, (auch für die PÜ zu empfehlen)
  • Ratka/Rauter/Völkl, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht II

Allgemeines Unternehmensrecht

  • Krejci, Unternehmensrecht (inkl Wertpapierrecht)
  • Kalss/Schauer/Winner, Allgemeines Unternehmensrecht (ohne Wertpapierrecht!)

Gesellschaftsrecht

  • Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht
  • Torggler, Gesellschaftsrecht – Allgemeiner Teil und Personengesellschaften
  • Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht

Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

  • Wiebe, Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Nähere Infos zu den einzelnen Professoren und Professorinnen:

Prof. Borth-Böhler
https://unternehmensrecht.univie.ac.at/pruefungen/borth-boehler-elisabeth/

Prof. Haberer
https://unternehmensrecht.univie.ac.at/pruefungen/haberer-thomas/

Prof. Reich-Rohrwig
https://unternehmensrecht.univie.ac.at/pruefungen/reich-rohrwig-johannes/

Prof. Rüffler
https://unternehmensrecht.univie.ac.at/pruefungen/rueffler-friedrich/modulpruefung-unternehmensrecht/

Prof. Schuhmacher
https://unternehmensrecht.univie.ac.at/pruefungen/schuhmacher-florian/modulpruefung-unternehmensrecht/

Prof. Torggler
https://unternehmensrecht.univie.ac.at/pruefungen/torggler-ulrich/modulpruefung-unternehmensrecht/

Prof. van Husen
https://unternehmensrecht.univie.ac.at/pruefungen/van-husen-rainer/

Prof. Weilinger
https://unternehmensrecht.univie.ac.at/pruefungen/weilinger-arthur/

Prof. Zib
https://unternehmensrecht.univie.ac.at/pruefungen/zib-christian/modulpruefung-unternehmensrecht/

MP Zivilverfahrensrecht

Das Zivilverfahrensrecht behandelt die prozessrechtliche Seite des Zivil-, Unternehmens- und Arbeitsrechts und gliedert sich in mehrere Teile. Nachdem die Prüfer unterschiedliche Schwerpunkte haben, informierst du dich am besten auch auf der Institutsseite.

Zum Einstieg

  • Ballon, Einführung in das österreichische Zivilprozessrecht
  • Deixler-Hübner/Klicka, Zivilverfahren

Erkenntnisverfahren

  • Rechberger/Simotta, Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts (sehr dick, inkl europäischen Zivilprozessrecht)
  • Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht

Insolvenzrecht

  • Dellinger/Oberhammer/Koller, Insolvenzrecht
  • Fink, Insolvenzrecht

Exekutionsrecht

  • Rechberger/Oberhammer, Exekutionsrecht
  • Neumayr/Nunner-Krautgasser, Exekutionsrecht

Außerstreitverfahren

  • Klicka/Oberhammer/Domej, Außerstreitverfahren
  • Mayr/Fucik, Das neue Verfahren außer Streitsachen

Europäisches Zivilverfahrensrecht

  • Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht

Nähere Infos zu den einzelnen Professoren und Professorinnen:

Prof. Frauenberger-Pfeiler
https://zvr.univie.ac.at/pruefungen/frauenberger-pfeiler/

Prof. Haller
https://zvr.univie.ac.at/pruefungen/haller/

Prof. Koller
https://zvr.univie.ac.at/pruefungen/koller/

Prof. Konecny
https://zvr.univie.ac.at/pruefungen/konecny/

Prof. Lovrek
https://zvr.univie.ac.at/pruefungen/lovrek/

Prof. Oberhammer
https://zvr.univie.ac.at/pruefungen/oberhammer/

Prof. Rassi
https://zvr.univie.ac.at/pruefungen/rassi/

Prof. Schneider
https://zvr.univie.ac.at/pruefungen/schneider/

Prof. Scholz-Berger
https://zvr.univie.ac.at/pruefungen/scholz-berger/

Prof. Weber-Wilfert
https://zvr.univie.ac.at/pruefungen/weber-wilfert/

FÜM II

  • Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I

  • Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht II

  • Eccher, Erbrecht oder Zankl, Erbrecht

und zu den inzwischen erfolgten Änderungen der Rechtslage:

  • Pauschalreisegesetz 2017 – PRG (Literatur: Ecker, Das neue Pauschalreisegesetz, JAP 2017/2018, 238)
  • Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz 2015 – HIKrG (Literatur: Gelbmann, Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, JAP 2015/2016, 239)

    oder 

  • Bürgerliches Recht I – VII („Springer-Reihe“)

    Information zur Benützung von Gesetzesausgaben:

  • Zöchling-Jud/Aspöck: Internationales Privatrecht oder Lurger/Melcher: Bürgerliches Recht VII: Internationales Privatrecht

Falllösungsbücher:

  • Zankl, Casebook Bürgerliches Recht
  • Faber/Heidinger/Nemeth, Bürgerliches Recht
  • Reidinger, JAP Gesammelte Fälle
  • Thoß/Haas/Schwarzenegger, Prüfungstrainer Zivilrecht
  • Kerschner/Bydlinski, Bürgerliches Recht für Fortgeschrittene – Fälle und Lösungen
  • Sowie so viele Übungsfälle und alte FÜM2 Fälle wie möglich

INFO: Seit Ende 2016 sind die JAP Fälle im Zeitschriftenlesesaal auf einem USB Stick abgespeichert. Diesen borgst du dir gegen Hinterlegung des Studentenausweis beim Empfang aus und steckst sie an den Kopierer an. Du kannst also problemlos sofort drucken und musst nicht mehr umständlich Seiten kopieren.

Information zur Benützung von Gesetzesausgaben:

  • Bei der FÜM II dürfen lediglich unkommentierte Gesetzesausgaben (zB Kodex, Paragraph, RISAusdrucke oä) verwendet werden.
  • Unterstreichungen oder Markierungen mit Textmarker sind zulässig.
  • Klebezettel oder „Post-Its“ sind zulässig, sofern sie nur Verweisungen auf ein Gesetz (zB „KSchG“) oder Gesetzesbestimmungen (zB „§§ 922 ff“) enthalten.
  • §§-Verweisungen sind zulässig. Diese dürfen keine weitergehenden Anmerkungen, Stichworte (zB „dispositiv“, „analog“), Abkürzungen (zB „disp“; „pa“), Zeichen (zB mathematische Symbole) oder sonstige Beschriftungen enthalten.
  • Alle sonstigen Anmerkungen oder Kommentare sind nicht zulässig. Sie stellen die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels dar, die zur Nichtigerklärung der Beurteilung führt (§ 74 Abs 2 UG2002).

Strafrecht

Zum AT I

  • Fuchs, Strafrecht, Allgemeiner Teil I,
  • Kienapfel/Höpfel/Kert, Strafrecht, Allgemeiner Teil I

Zum AT II

  • Medigovic/Reindl-Krauskopf, Strafrecht, Allgemeiner Teil II,
  • Maleczky, Strafrecht, Allgemeiner Teil II
  • Seiler, Strafrecht, Allgemeiner Teil II

Zum BT I

  • Fuchs/Reindl-Krauskopf, Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I (Delikte gegen den Einzelnen)
  • Birklbauer/Hilf/Tipold, Strafrecht Besonderer Teil I
  • eine Stoffabgrenzung zum BT findest du hier

Zum BT II

  • Bertel/Schwaighofer, Strafrecht, Besonderer Teil II (Delikte gegen die Allgemeinheit),
  • Hinterhofer/Rosbaud, Strafrecht, Besonderer Teil II

Zum Strafprozess

  • Bertel/Venier, Das neue Strafprozessrecht
  • Seiler, Strafprozessrecht

Meinungsstreite

  • Rebisant, Kontroversen im österreichischen Strafrecht – Standpunkte in Judikatur und Literatur

Casebooks

  • Lewisch, Casebook Strafrecht 
  •  Birklbauer/Sautner/Velten/Wegscheider, Strafrecht -Diplomprüfungsfälle und Lösungen
  • Wessely, Casebook Strafprozessrecht
  • Mitgutsch, Prüfungsfälle zum Strafrecht (Rechtsskriptum)
  • Hinterhofer/Schütz (Hrsg), Fallbuch Straf- und Strafprozessrecht
  • Außerdem alte Prüfungsfälle aus den JAP Heften

Information zur Benützung von Gesetzesausgaben:

  • unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manzschen Taschenausgaben
  • Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichwort entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig.