Hier findest du alles rund um
ÖH Unfall- & Haftpflichtversicherung
Als Mitglied der Österreichischen Hochschülerschaft bist du im Rahmen des Versicherungspaketes der Generali Versicherungs AG im Bereich der Universität, PH oder FH unfall- und haftpflichtversichert. Der Versicherungsbeitrag iHv € 0,70 wird mit dem ÖH-Beitrag automatisch eingehoben und soll dich bei Unfällen und Schadenersatzansprüchen mit einer Unfall- und Haftpflicht-Versicherung schützen. Wenn du Leistungen aus diesen Versicherungen in Anspruch nehmen willst, so musst du den jeweiligen Unfall oder Schadensfall unverzüglich melden. Schadenmeldungen für Haftpflicht meldest du mit dem Schadenformular am besten direkt an [email protected], die Ansprechpersonen auf der ÖH erreichst du unter [email protected]. Als Beispiel: Wenn im Rahmen des Studiums, bei einer Exkursion oder bei einem Praktikum ein Unfall passiert, du zB. unabsichtlich einen Sachschaden verursacht oder jemand verletzt wird, kommt die Versicherung für die finanziellen Folgen auf. Weitere Infos, unter anderem zur Schadensmeldung findest du hier.
Krankenversicherung
Mitversicherungen bei den Eltern
Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres kannst du dich bei deinen Eltern durch eine Meldung an die Gebietskrankenkassa kostenlos mitversichern lassen. Wird Familienbeihilfe bezogen, dann teilt das Finanzamt dem Versicherungsträger dies automatisch mit und es müssen keine Nachweise an die Gebietskrankenkassa übermittelt werden.
ACHTUNG! Verlierst du den Anspuch auf Familienbeihilfe musst du die Inskribtionsbetätigung sowie den Leistungsnachweis selbstständig an die Gebietskrankenkassa übermitteln, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren! Wird keine Familienbeihilfe bezogen, dann gilt Folgendes: Hinsichtlich des Leistungsnachweises reicht im ersten Studienjahr der Nachweis der Zulassung zu einem ordentlichen Studium durch Studienbuchblatt und Fortsetzungsbestätigung. Ab dem zweiten Studienjahr muss nach jedem Studienjahr eine Fortsetzungsbestätigung und 16 ECTS (8 Semesterwochenstunden) pro Jahr aus Prüfungen in Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums nachgewiesen werden. Eine maximale Anspruchsdauer pro Studienrichtung (bspw. Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester wie bei der Studienbeihilfe) existiert bei der Mitversicherung nicht! Der Nachweiszeitraum für den Leistungsnachweis wird durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z.B. Krankheit) oder Auslandsaufenthalt um ein Semester verlängert, wenn die Studienbehinderung mindestens drei Monate lang angedauert hat. Zeiten des Mutterschutzes sowie der Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres hemmen den Ablauf des Nachweiszeitraumes. Wenn du dein Studium abgeschlossen hast, aber völlig erwerbslos bist, so kannst du dich noch max. für weitere 24 Monate mitversichern lassen. Darüber hinaus ist die Mitversicherung möglich, wenn du aufgrund einer Krankheit oder eines Gebrechens erwerbsunfähig bist.
Mitversicherung bei anderen Angehörigen
Ist dein Ehepartner oder Lebensgefährte krankenversichert, besteht die Möglichkeit, dich bei diesem günstig (3,4 % der Beitragsgrundlage des Versicherten) mitversichern zu lassen. Weitere Informationen findest du hier.
Studentische Selbstversicherung
Besteht kein Anspruch auf Mitversicherung, besteht für Studenten die Möglichkeit zur vergünstigten Selbstversicherung. Die Selbstversicherung ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger zu beantragen.
Nähere Infos findest Du hier.
Voraussetzungen:
Die studentische Selbstversicherung endet:
Allgemeine Selbstversicherung
Ist eine günstige Form der Versicherung aus einem der oben angeführten Gründe nicht möglich, besteht die Möglichkeit zur Allgemeinen Versicherung. Da der zu leistende Betrag € 400,- betragen kann, ist gleichzeitig ein Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage zu stellen um aus wirtschaftlichen Gründen bei niedrigem Einkommen auf (mindestens) € 97,01 herab gesetzt zu werden.
Selbstversicherung für geringfügige Beschäftigte
Gehst du allerdings einer geringfügigen Beschäftigung nach, hast du noch die Möglichkeit, dich hier wesentlich billiger zu versichern. Voraussetzung ist, dass du mit Stand 2020 aus einer oder mehreren Beschäftigungen insgesamt nicht mehr als € 460,66 im Monat verdienst. Monatlich sind mit Stand 2020 € 65,03 zu zahlen. Der Leistungsanspruch beginnt am Tag nach deiner Antragstellung. Mit dieser Versicherung bist du nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert. Du bist jedoch nicht arbeitslosenversichert. Nähere Infos findest Du hier.