Der Studienbeitrag beträgt € 383,56 (inkl. ÖH-Beitrag) im Semester. Als EU/EWR- Bürger und unter bestimmten Voraussetzungen auch als Drittstaatsangehöriger bist du jedoch für eine bestimmte Zeit von der Zahlung des Studienbeitrags befreit.
Der Mitgliedsbeitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft in der Höhe von € 20,20 ist allerdings trotz Befreiung von jedem Studierenden zu bezahlen.
Beachte, dass du nicht verbrauchte Toleranzsemester NICHT in den nächsten Abschnitt mitnehmen kannst!
Bei weiteren Fragen kannst du gerne eine E-Mail an soziales(at)fvjus.at schicken oder dich von uns persönlich in der Fakultätsvertretung beraten lassen.
Eine weitere Anlaufstelle ist das Referat Studienzulassung:
Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien
E-Mail: leitung.zulassung(at)univie.ac.at oder sekretariat.zulassung(at)univie.ac.at
Website: https://slw.univie.ac.at/wir-ueber-uns/studienzulassung/
Der Studienbeitrag beträgt € 363,36 (exkl. ÖH-Beitrag) im Semester. Als EU/EWR-Bürger bist du jedoch pro Abschnitt für die gesetzliche Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester von der Zahlung des Studienbeitrags befreit.
ACHTUNG: Nicht verbrauchte Toleranzsemester kannst du NICHT in den nächsten Abschnitt mitnehmen (anderes gilt bei der Familien- und Studienbeihilfe)!
Für Drittstaatsangehörige fällt grundsätzlich der doppelte Betrag von € 726,72 pro Semester an. Jedoch gibt es auch hier einige Ausnahmen (siehe Drittstaatsangehörige).
Zusätzlich haben ALLE Studierende den Mitgliedsbeitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft in der Höhe von € 20,20 (€ 19,50 ÖH-Beitrag + € 0,70 studentische Haftpflichtversicherung) zu entrichten. Bist du also vom Studienbeitrag befreit, musst du trotzdem den ÖH-Beitrag inkl. Versicherung einzahlen!
Der Studienbeitrag ist für jedes Semester im Voraus bis zum Ende der Zulassungsfrist zu bezahlen:
Versäumst du diese Frist, kannst du den Studienbeitrag nachträglich innerhalb der Nachfrist bezahlen er erhöht sich jedoch um 10 Prozent:
Benötigst du für einen Abschnitt länger als die vorgesehene Mindeststudienzeit + 2 Semester, musst du für diese nachfolgenden Semester den vollen Studienbeitrag zahlen. Sobald du in den nächsten Abschnitt kommst, bist du allerdings erneut befreit. Beachte eine mögliche Teilrückzahlung, wenn du den Abschnitt zu einem Zwischentermin (November/April) abschließt.
Nach dem Universitätsgesetz sind einige Studierende für die Dauer der gesetzlichen Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester pro Abschnitt von der Zahlung des Studienbeitrags befreit.
ACHTUNG: Du darfst in allen Studienrichtungen, die du betreibst, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als 2 Semester überschreiten! Andernfalls musst du den Studienbeitrag zahlen. Dieser muss jedoch maximal einmal gezahlt werden (Ausnahme: bei einem weiteren Studium an einer FH/PH). Es können möglicherweise Erlassgründe geltend gemacht werden (siehe Erlass).
Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes, der während der Studienzeit absolviert wird, werden auf die vorgesehene Studienzeit NICHT angerechnet.
Die Befreiung gilt für die Mindeststudienzeit + 2 Semester pro Abschnitt bei Diplomstudien. Bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien wird die Studienzeit + 2 Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet.
Zu Semesterbeginn ist in diesen Fällen nur der ÖH-Beitrag (€ 18,50) und die Versicherung (€ 0,70) zu bezahlen.
Erlassgründe können geltend gemacht werden, wenn du die vorgesehene Studienzeit inklusive Toleranzsemester überschritten hast.
Als ordentlicher ausländischer Student aus den am wenigsten entwickelten Ländern werden dir unter bestimmten Voraussetzungen der Studienbeitrag erlassen (siehe Drittstaatsangehörige).
Eine Liste der betroffenen Länder findest du in der Anlage 3 zur Studienbeitragsverordnung.
Studenten, die im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes (z.B. Erasmus, Sokrates, Leonardo) Studien- oder Praxiszeiten im Ausland absolvieren, kann der Studienbeitrag erlassen werden.
Dazu zählt auch der Auslandsaufenthalt eines Studenten aufgrund einer verbindlichen Vorschrift des jeweiligen Studienplanes/Curriculums (Pflicht- oder Wahlfach, Praktikum nach im Studienplan/Curriculum festgelegten Bestimmungen; Nachweis: Vorab-Bescheid über die Anerkennung der Studienprogrammleitung).
Wenn du im Rahmen der Fortsetzung des Studiums aufgefordert wurdest, den Studienbeitrag zu entrichten, obwohl ein Erlasstatbestand auf dich zutrifft, kannst du den Erlass des Studienbeitrags beantragen.
Empfänger der postalischen oder Fax-Sendung ist das Referat Studienzulassung. Auch kannst du ihn selbst in eines der blauen Referatsbriefkästchen vor Ort einwerfen, oder via Email an erlass.rueckerstattung.zulassung(at)univie.ac.at schicken. Hier raten wir, wie so oft dazu, dass ihr dieses von eurem Unet-Account versendet. So erspart man sich auch die Beilage der Ausweiskopie.
Wir empfehlen allerdings dringendst, den Antrag spätestens bis Ende Oktober bzw. Ende März zu stellen, da die Bearbeitung ca. vier Wochen in Anspruch nimmt!
Solltest du die Frist versäumen musst du den Studienbeitrag zahlen, um die Zulassung zum Studium nicht zu verlieren, kannst aber einen Antrag auf Rückerstattung stellen (siehe Rückerstattung).
Der geforderte Studien- sowie ÖH-Beitrag muss bis spätestens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters (Wintersemester: 30. November, Sommersemester: 30. April) einbezahlt werden. Ratsamer ist es allerdings schon vor Ende der allgemeinen Zulassungsfrist einzubezahlen, da sich danach die Zahlungsforderung (exkl. ÖH-Beitrag) um 10% erhöht.
Eine Rückforderung des Studienbeitrags, weil ein Erlassgrund während des Semesters geltend wird, kann bis max. 6 Monate nach Einzahlung erfolgen.
Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Refundierung von Studienbeiträgen bei Mehrfachstudien findest du hier.
Empfänger der postalischen oder Fax-Sendung ist das Referat Studienzulassung. Auch kannst du ihn selbst in eines der blauen Referatsbriefkästchen vor Ort einwerfen oder via Email an erlass.rueckerstattung.zulassung(at)univie.ac.at schicken. Hier raten wir, wie so oft dazu, dass ihr dieses von eurem Unet-Account versendet. So erspart man sich auch die Beilage der Ausweiskopie.
Um die Zulassung zum Studium nicht zu verlieren musst du den geforderte Studien- sowie ÖH-Beitrag bis spätestens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters (Wintersemester: 30. November, Sommersemester: 30. April) einzahlen. Ratsamer ist es allerdings diesen schon vor Ende der allgemeinen Zulassungsfrist einzubezahlen, da sich danach die Zahlungsforderung (exkl. ÖH-Beitrag) um 10% erhöht.
Eine Rückforderung des Studienbeitrags, weil ein Erlassgrund während des Semesters geltend wird, kann bis max. 6 Monate nach Einzahlung erfolgen, wobei man für das Wintersemester den Antrag frühestens ab 15. Dezember und für das Sommersemester frühestens ab 15. Mai stellen kann.
Der Studienbeitrag wird Drittstaatsangehörigen aufgrund einer neuen Beitragsregelung ab dem Sommersemester 2018 pro Semester iHv € 726,72 + € 19,20 ÖH-Beitrag vorgeschrieben, außer sie fallen unter eine der nachfolgenden Ausnahmen.
ACHTUNG: Die automatische universitätsinterne Befreiung vom Studienbeitrag aufgrund eines österreichischen Reifezeugnisses bzw. Studienabschlusses gibt es nicht mehr.
Ausnahme #1 – Studierende aus bestimmten Entwicklungsländern
Ausgenommen sind Studierende mit Staatsbürgerschaft eines der folgenden Entwicklungsländer. Ihnen wird der Studienbeitrag während der gesamten Dauer des ordentlichen Studiums erlassen, sodass nur der ÖH-Beitrag pro Semester zu zahlen ist.
Die Länderliste (Anlage 3) findest du hier.
Dieser ermöglicht es, in Hinblick auf den Studienbeitrag einem EU/EWR- Bürger gleichgestellt zu werden. Das bedeutet eine Befreiung vom Studienbeitrag für die gesetzliche Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester pro Abschnitt. (Die Mitnahme von nicht verbrauchten Toleranzsemestern ist nicht möglich!). Zu beachten ist, dass der ÖH-Beitrag iHv € 19,20 pro Semester trotzdem zu bezahlen ist.
Den Antrag können stellen:
Er ist ist bis 31.03. für das Sommersemester und bis 31.10. für das Wintersemester zu stellen. Läuft der Aufenthaltstitel, aufgrund dessen der Antrag genehmigt wurde, jedoch ab, ist der Antrag erneut zu stellen.
Das Formular ist samt Beilagen entweder per E-Mail an gleichstellung.zulassung(at)univie.ac.at zu schicken oder Per Post/Fax an das Referat Studienzulassung zu übermitteln.
Das Formular wird aktuell noch überarbeitet, da der Antragsgrund „Angehöriger der Personengruppenverordnung“ noch nicht eingearbeitet ist. Bis dahin bitte leserlich unterhalb der bestehenden Felder eines hinzufügen und „Angehöriger der PVO “ dazuschreiben.
Gilt automatisch für Studierende, die im Wintersemester 2017/18 als ordentliche Studierende zu einem Studium an der Universität Wien zugelassen sind und bisher € 363,36 + € 19,20 gezahlt haben
Ein Studienwechsel oder die Aufnahme eines zusätzlichen Studiums nach der Einzahlung der € 363,36 + ÖH-Beitrag führen dazu, dass die Differenz auf die € 726,72 vorgeschrieben wird. Wird der gesamte, vorgeschriebene Beitrag nicht eingezahlt, ist man nicht mehr an der Universität Wien zugelassen (was schwerwiegende Konsequenzen auf ein etwaiges Studierendenvisum haben kann)!
Weitere Informationen dazu findest du unter „Ausnahme #3„.
Beratung
MO, DI, MI
10.00 – 16.00 Uhr
DO
10.00 – 19.00 Uhr
FR
10.00 – 14.00 Uhr
Bücherbörse
MO, DI, MI, FR
10.00 – 13.00 Uhr
DO
16.00 – 19.00 Uhr
Mail:
info@agjus.at
Telefon:
01 427719622