Neben den vorgegebenen Modulprüfungen, die du während deines Studiums absolvieren musst, gibt es eine obligatorische Anzahl an Wahlfächern, die ebenfalls zu erledigen sind, genau so wie eine gewisse Anzahl an „Kompetenzen“.
Außerdem ist es möglich im Rahmen eines sogenannten Wahlfachkorbes ein Zusatzdiplom zu erwerben, um so eine Spezialisierung in einem gewissen juristischen Gebiet nachzuweisen. Der Abschluss eines Wahlfachkorbes (WFK) ist jedoch rein fakultativ, also nicht Voraussetzung zum Abschluss des Studiums.
Für den Abschluss deines Studiums ist es notwendig, dass du Wahlfachstunden im Ausmaß von 26 ECTS absolvierst. Alle Wahlfächer sind im Vorlesungspunkt unter dem Punkt 4 aufgelistet und du kannst dir quer aus allen Gebieten Lehrveranstaltungen aussuchen, die dich interessieren.
Eng zusammenhängend mit den Wahlfachstunden sind auch die verschiedenen Kompetenzen, die du ebenso verpflichtend absolvieren musst. Folgende Kompetenzen gibt es:
Die Medienkompetenz ist im Zuge der Juristischen Recherche zu absolvieren. Dabei handelt es sich um einen reinen Online-Kurs, bei dem du unter anderem die verschiedenen Rechtsdatenbanken sowie das juristische Recherchen selbst kennenlernst.
Die vertiefende historische Kompetenz gilt dann als erbracht, wenn du eine Lehrveranstaltung mit historischem Bezug im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden (2 SWS) besucht hast. Du findest diese Veranstaltungen ebenfalls im Vorlesungsverzeichnis unter dem Punkt „Vertiefende historische Kompetenz“.
Die Fremdsprachenkompetenz ist ein Nachweis über den Abschluss einer juristischen Lehrveranstaltung in einer Fremdsprache im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden (2 SWS). Neben Englisch und Französisch gibt es auch noch weitere Sprachen in der diese Kompetenz erworben werden kann. Du findest die Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis unter dem Punkt „Fremdsprachen“ bzw. ist es die Regel, dass eine fremdsprachige juristische Lehrveranstaltung als Nachweis für diese Kompetenz dient.
Fremdsprachen- und historische Kompetenz:
Die Anrechnung als Wahlfach und gleichzeitig als Nachweis ist möglich.
Diplomandenseminare:
Eine Doppelanrechnung als Wahlfach UND Diplomandenseminar ist nicht mehr möglich.
Eine Anrechnung des Seminars im WFK ist allerdings nach wie vor möglich.
In den meisten Wahlfächern steht am Ende ein schriftlicher Test an, in manchen Lehrveranstaltungen musst du mündliche Mitarbeit erbringen oder ein Referat halten. Deine Note wird vom Institut in U:SPACE eingetragen und du kannst sie online abrufen.
Sobald du Wahlfächer in erforderlichem Ausmaß erreicht hast (bzw am besten direkt nach jedem absolvierten Fach zwecks besseren Überblick), trägst du diese im Wahlfachpass – erhältlich bei uns in der FV oder am Dekanat – ein. und reichst den Wahlfachpass beim StudienServiceCenter (Dekanat) ein.
„Ich habe eine LV abgeschlossen, die eine Kompetenz beinhaltet – warum erscheint dies nicht im elektronischen Prüfungspass bei diesem Punkt (als abgeschlossen)?“
Antwort: Der elektronische Prüfungspass ist in seiner Funktionalität für das Studium der Rechtswissenschaften nur eingeschränkt verwendbar und hat für die Studierenden derzeit noch keine Relevanz, da wir noch mit zwei Datenbanken arbeiten. Die einzelnen Module können NICHT angezeigt werden bzw. werden als „nicht absolviert“ angeführt, wenn:
Des Weiteren können folgende Kompetenzen NICHT, bzw. NICHT in jedem Fall zugeordnet werden:
Es ist daher noch zwingend notwendig, alle Wahlfächer und die abschnittsunabhängigen Lehrveranstaltungen in Papierform, d.h. den ausgefüllten Wahlfachpass dem SSC vorzulegen.
Antwort: Ganz einfach! Wähle oben, sobald du ein VLVZ geöffnet hast, den Link aus und ersetze das jeweilige Jahr mit deinem gewünschten Semester.
Weiter FAQs findest du hier:
Einen sehr übersichtlichen Infosheet findest du außerdem hier sowie einen Überblick hier.
Für Informationen zum Wahlfachkorb und einem damit verbundenen Zusatzdiplom siehe Unterpunkt „How to do Wahlfachkorb„.
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