Neben den vorgegebenen Modulprüfungen, die du während deines Studiums absolvieren musst, gibt es eine obligatorische Anzahl an Wahlfächern, die ebenfalls zu erledigen sind, genau so wie eine gewisse Anzahl an „Kompetenzen“. Außerdem ist es möglich im Rahmen eines Wahlfachkorbes ein Zusatzdiplom zu erwerben, um so eine Spezialisierung in einem gewissen juristischen Gebiet nachzuweisen. Der Abschluss eines Wahlfachkorbes (WFK) ist jedoch rein fakultativ, also nicht Voraussetzung zum Abschluss des Studiums!
Wahlfächer:
Für den Abschluss deines Studiums ist es notwendig, dass du Wahlfachstunden im Ausmaß von 26 ECTS absolvierst. Auch verpflichtend ist die Erledigung mehrerer Kompetenzen im Laufe deines Studiums.
Kompetenzen:
Eng zusammenhängend mit den Wahlfachstunden sind auch die verschiedenen Kompetenzen, die Du ebenso verpflichtend absolvieren musst! Zu nennen sind hier die Medienkompetenz, die Vertiefende historische Kompetenz und die Fremdsprachenkompetenz.
Doppelte Anrechung von Wahlfächern:
Fremdsprachen- und historische Kompetenz:
Die Anrechnung als Wahlfach und gleichzeitig als Nachweis ist möglich!
Diplomandenseminare:
ACHTUNG eine Doppelanrechnung als Wahlfach UND Diplomandenseminar ist nicht mehr möglich!!
Eine Anrechnung des Seminars im WFK ist allerdings nach wie vor möglich.
Der Ablauf
In den meisten Wahlfächern steht am Ende ein schriftlicher Test an, in manchen Lehrveranstaltungen musst du mündliche Mitarbeit erbringen oder ein Referat halten. Deine Note wird vom Institut in U:SPACE eingetragen und du kannst sie online abrufen (den Link findest Du auf unserer Homepage).
Der Eintrag ins U:SPACE reicht jedoch nicht, um die Wahlfächer einreichen zu können. Dazu trägst du die absolvierten Fächer im Wahlfachpass – früher „gelber Prüfungspass“- (erhältlich bei uns in der FV oder am Dekanat) ein. Am Ende deines Studiums reichst du den Wahlfachpass (und ev auch den WFK-Pass „blau“) beim StudienServiceCenter (Dekanat) ein.
FAQ der FVJus
…“Ich habe eine LV abgeschlossen, die eine Kompetenz beinhaltet – warum erscheint dies nicht im elektronischen Prüfungspass bei diesem Punkt (als abgeschlossen)?“
Antwort: Der elektronische Prüfungspass ist in seiner Funktionalität für das Studium der Rechtswissenschaften nur eingeschränkt verwendbar und hat für die Studierenden derzeit noch keine Relevanz, da wir noch mit zwei Datenbanken arbeiten. Die einzelnen Module können NICHT angezeigt werden bzw. werden als „nicht absolviert“ angeführt, wenn:
Des Weiteren können folgende Kompetenzen NICHT, bzw. NICHT in jedem Fall zugeordnet werden:
Es ist daher noch zwingend notwendig, alle Wahlfächer und die abschnittsunabhängigen Lehrveranstaltungen in PAPIERFORM, d.h. den ausgefüllten Wahlfachpass – früher „gelber Prüfungspass“- am SSC vorzulegen.
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